Einreise von Drittstaatern zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland

Die Aufnahme eines Studiums von mehr als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ist für Drittstaater (Nicht-EU-Staatsangehörige) in der Regel nur mit einem zu Studienzwecken erteilten Visum zulässig.

Die Einleitung des Visumsverfahrens erfordert eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft. Zur Visumsbeantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer und tschechischer Aufenthaltserlaubnis
  2. eine unterschriebene Erklärung gemäß §55 des AufenthG
  3. drei eigenhändig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  4. drei aktuelle und gleiche Passfotos
  5. Zulassungsbescheid der deutschen Hoch- oder Fachhochschule; sofern ein Zulassungsbescheid noch nicht erteilt wurde, ist ersatzweise eine Bewerberbestätigung der Hoch- oder Fachhochschule vorzulegen
  6. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes; Sie sollten von einem Bedarf von ca. 585,00 EURO pro Monat bzw. 7.020 Euro im Jahr ausgehen.
    Der Nachweis kann in folgender Form geführt werden:
    - Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
    - Verpflichtungserklärung gem. §§66-68 AufenthG (abzugeben bei der für den deutschen Wohnort des Verpflichtungsgeber zuständigen Ausländerbehörde, bei Auslandswohnsitz bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung; vgl. Merkblatt „Verpflichtungserklärung“)
    - Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
    - Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland.

    Sollten Sie ein Stipendium erhalten, bringen Sie bitte die Bestätigung des Stipendiengebers mit, aus der die Förderhöhe und die Förderdauer hervorgehen. Das Stipendium wird auf die Höhe des Regelbedarfs angerechnet.

Bei einem geplanten Studienaufenthalt von über einem Jahr muss die Finanzierung bei Antragstellung bereits für mindestens ein Jahr erkennbar gesichert sein. Bei einem Teilstudium in Deutschland muss die Finanzierung für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden.

Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Kopien vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind von einem amtlich vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Studenten, die für ihr Studium in Deutschland kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, müssen bei Antragstellung eine Gebühr von 30 Euro bar und in tschechischen Kronen entrichten.

Das Visum kann nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Wenn eine Zulassungsbescheinigung oder Bewerberbestätigung vorgelegt wird, ist in der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat zu rechnen Eine rechtzeitige Antragstellung ist zu empfehlen. Die Botschaft wird Sie schriftlich vom Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzten. Aus organisatorischen und zeitlichen Gründen können Sachstandsanfragen zu laufenden Anträgen leider nicht beantwortet werden.

impressum