|
Einreise von Drittstaatern zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland Die Aufnahme eines Studiums von mehr als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ist für Drittstaater (Nicht-EU-Staatsangehörige) in der Regel nur mit einem zu Studienzwecken erteilten Visum zulässig. Die Einleitung des Visumsverfahrens erfordert eine persönliche Vorsprache bei der Botschaft. Zur Visumsbeantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei einem geplanten Studienaufenthalt von über einem Jahr muss die Finanzierung bei Antragstellung bereits für mindestens ein Jahr erkennbar gesichert sein. Bei einem Teilstudium in Deutschland muss die Finanzierung für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Alle Unterlagen sind im Original und mit zwei Kopien vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind von einem amtlich vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen. Studenten, die für ihr Studium in Deutschland kein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, müssen bei Antragstellung eine Gebühr von 30 Euro bar und in tschechischen Kronen entrichten. Das Visum kann nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort
zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Wenn eine Zulassungsbescheinigung
oder Bewerberbestätigung vorgelegt wird, ist in der Regel ist mit einer
Bearbeitungszeit von mindestens einem Monat zu rechnen
Eine rechtzeitige Antragstellung ist zu empfehlen. Die Botschaft wird
Sie schriftlich vom Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzten.
Aus organisatorischen und zeitlichen Gründen können Sachstandsanfragen
zu laufenden Anträgen leider nicht beantwortet werden. |
||