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Teilnahme an einem Sprachintensivkurs
Anträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Anträge Minderjähriger bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können ausschließlich durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Bei ehelichen Kindern sind dies die Eltern gemeinsam. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine schriftlichen notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit Passkopie vorzulegen. Ist nur ein Elternteil gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist dieses durch den gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss oder - bei nichtehelichen Kindern - durch Vorlage der Geburtsurkunde (in der kein Vater eingetragen ist) zu belegen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Anträge persönlich stellen und benötigen das schriftliche Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters. Zur Visumsbeantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Alle Unterlagen sind im Original mit zwei Kopien vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind von einem amtlich vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen.
Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt für Anträge auf Visa zum Sprachkursbesuch bis zu drei Monaten, die montags bis donnerstags vormittags zwischen 09:00 und 121:00 Uhr gestellt wurden und bei denen alle antragsbegründenden Unterlagen eingereicht werden, in der Regel jeweils am Nachmittag des gleichen Tages zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung für Anträge, die montags bis donnerstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bzw. nachmittags oder am Freitag eingereicht wurden, erfolgt in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe. Ausnahmen bestehen für bestimmte Staatsangehörige (s. Liste), bei denen vor Erteilung des Visums alle Schengen-Partner zu konsultieren sind. Für Sprachkursbesuche von mehr als drei Monaten kann das Visum nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen, so dass eine rechtzeitige Antragstellung zu empfehlen ist. Die Botschaft wird Sie schriftlich vom Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzten. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen können Sachstandsanfragen zu laufenden Anträgen leider nicht beantwortet werden. Für ein Visum für Sprachkursbesuche bis zu drei Monaten fällt grundsätzlich eine Gebühr von 35 Euro an, für ein Visum für Sprachkursbesuche ab drei Monaten eine Gebühr von 30 Euro an. Die Gebühr ist bar und zum aktuellen Gegenwert in tschechischen Kronen in voller Höhe bei Antragstellung zu entrichten ist. Die Gebühren für Minderjährige betragen jeweils die Hälfte der normalen Gebühr. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrages entstandene Aulagen erhoben werden. |
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