Ferienbeschäftigung oder Praktika von Studenten in Deutschland, die in der Tschechischen Republik studieren

Studenten, die an einer Hochschule bzw. Fachhochschule in der Tschechischen Republik immatrikuliert sind (Berufsfachschüler sind für eine Ferienbeschäftigung leider nicht zugelassen) im Alter von mindestens 18 Jahren können eine Ferienbeschäftigung in Deutschland für maximal drei Monate pro Jahr und ein Praktikum in Deutschland für maximal sechs Monate im Jahr wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) vermittelt wird. Das Vermittlungsverfahren kann direkt über die ZAV oder vom Ausland her über die zuständige Partnerorganisation eingeleitet werden. Partnerorganisation der ZAV in der Tschechischen Republik ist die Agentur Servus.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Villemobler Str. 76, 53123 Bonn
Tel: 49-228-713-0
Fax: 49-228-713-1111
Internet: www.arbeitsagentur.de

Agentur Servus
U Michelského lesa 366, 140 00 Praha 4
Tel. 241724759
Email: srn@servus.cz
Internet: www.servus.cz

 

Zur Beantragung des Visums sind vorzulegen:

  1. zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare, die vom Antragsteller selbst unterschrieben werden müssen.
  2. eine unterschriebene Erklärung gemäß $55 AufentG
  3. eine unterschriebene Erklärung zum Krankenversicherungsschutz
  4. Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (mindestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und mindestens einer freien Seite für Visa
  5. eine Passkopie
  6. zwei aktuelle und gleiche Passfotos
  7. Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik (im Reisepass eingetragen); die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und nach der beabsichtigten Rückkehr weiterhin gültig sein
  8. Prùkaz o povolení k pobytu cizince, wenn vorhanden
  9. Original und einfache Kopie des Vermittlungsbescheides der ZAV
  10. Nachweis regelmäßigen Einkommens in der Tschechischen Republik
  11. Studienbescheinigung der tschechischen Universität, an der der Student eingeschrieben ist
  12. Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate für das Privatkonto
  13. Nachweis des Krankenversicherungsschutzes für die gesamte Dauer des Aufenthalts und das gesamte Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten. Die Krankenversicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweisen und in der Regel in der Tschechischen Republik abgeschlossen werden.
  14. Mietvertrag der Privatwohnung

 

Alle Unterlagen sind im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Anträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen.

Bei Antragstellung fällt eine Gebühr von 35 Euro an, die zum aktuellen Gegenwert bar in tschechischen Kronen zu entrichten ist. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrages entstandene Auslagen erhoben werden.

Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt in der Regel jeweils am Nachmittag des gleichen Tages zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr für Anträge, die montags bis donnerstags vormittags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr gestellt wurden und bei denen alle antragsbegründenden Unterlagen eingereicht wurden. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt für Anträge, die montags bis donnerstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bzw. nachmittags eingereicht wurden, in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe. Ausnahmen bestehen für bestimmte Staatsangehörige (s.Liste), bei denen vor Erteilung des Visums alle Schengen-Partner zu konsultieren sind.

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