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Ferienbeschäftigung oder Praktika von Studenten in Deutschland, die in der Tschechischen Republik studieren Studenten, die an einer Hochschule bzw. Fachhochschule in der Tschechischen Republik immatrikuliert sind (Berufsfachschüler sind für eine Ferienbeschäftigung leider nicht zugelassen) im Alter von mindestens 18 Jahren können eine Ferienbeschäftigung in Deutschland für maximal drei Monate pro Jahr und ein Praktikum in Deutschland für maximal sechs Monate im Jahr wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) vermittelt wird. Das Vermittlungsverfahren kann direkt über die ZAV oder vom Ausland her über die zuständige Partnerorganisation eingeleitet werden. Partnerorganisation der ZAV in der Tschechischen Republik ist die Agentur Servus.
Zur Beantragung des Visums sind vorzulegen:
Alle Unterlagen sind im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Anträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Bei Antragstellung fällt eine Gebühr von 35 Euro an, die zum aktuellen Gegenwert bar in tschechischen Kronen zu entrichten ist. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrages entstandene Auslagen erhoben werden. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung
erfolgt in der Regel jeweils am Nachmittag des gleichen Tages zwischen
14:00 Uhr und 15:30 Uhr für Anträge, die montags bis donnerstags vormittags
zwischen 09:00 und 11:00 Uhr gestellt wurden und bei denen alle antragsbegründenden
Unterlagen eingereicht wurden. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt für Anträge, die montags bis donnerstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bzw. nachmittags eingereicht wurden, in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe. Ausnahmen bestehen für bestimmte Staatsangehörige (s.Liste),
bei denen vor Erteilung des Visums alle Schengen-Partner zu konsultieren
sind. |
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