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Einarbeitung bei Unternehmen in Deutschland Zu den Anträgen sind zusätzlich die folgenden antragsbegründenden Unterlagen vorzulegen:
Alle Unterlagen sind im Original und in zweifacher Kopie vorzulegen.Unterlagen in tschechischer Sprache sind von einem amtlich vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übersetzen. Bei Antragstellung fällt eine Gebühr von 30 Euro an, die zum aktuellen Gegenwert bar in tschechischen Kronen zu entrichten sind. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrages entstehende Kosten erhoben werden. Vor der abschließenden Entscheidung über die Visaanträge ist von der Botschaft eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einzuholen. In diesen Fällen ist mit einer längeren Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung ist daher anzuraten. Die Botschaft wird Sie schriftlich von Eingang der Antwort aus Deutschland in Kenntnis setzen. Aus zeitlichen und organisatorischen Gründen können Sachstandsanfragen zu laufenden Anträgen leider nicht beantwortet werden. |
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