Ausstellung von Reisepässen / Passersatzpapieren

Zu den häufigsten Dienstleistungen der Botschaft gehört die Ausstellung von Reisepässen oder Passersatzpapieren. Seit dem 1.11. 2005 werden Reisepässe nur noch in der Form elektronischer Pässe, die mit Chip versehen werden, ausgestellt. Diese sind äußerlich durch ein kleines goldenes Emblem auf der Vorderseite zu erkennen, und enthalten im Vergleich zu den bisherigen Pässen ein wichtige Änderung: Das Foto wird biometrisch erfasst, d.h. es werden Gesichtsmerkmale wie etwa der Augenabstand gespeichert. Dadurch werden Fälschungssicherheit und Sicherheit vor Missbrauch auf ein neues Niveau gehoben.

Die Ausstellung von Reisepässen (roter Einband) ist grundsätzlich nur für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik möglich. Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Zwischen Antragstellung und Aushändigung liegen deshalb mehrere Wochen. Rechtzeitige Antragstellung ist dringend zu empfehlen. Die Botschaft kann für die Zeit bis zur Aushändigung des Reisepasses einen vorläufigen Pass (grüner Einband) mit höchstens einjähriger Gültigkeitsdauer ausstellen.
Einzelheiten entnehmen Sie den Merkblättern zur Passbeantragung:

 

Mitteilung zu Einreisen von deutschen Staatsangehörigen in die USA

Aufgrund von Maßnahmen der USA zur Terrorismusbekämpfung ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesebaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

 

Passverlust / Passersatzpapiere

Bei Passverlust für in Tschechien ansässige deutsche Staatsangehörige ist zusammen mit dem Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers in der Regel ein Verlustprotokoll der tschechischen Polizeibehörden oder eine eidesstattliche Verlusterklärung vorzulegen. In diesem Fall können Europapässe oder vorläufige Reisepässe ausgestellt werden.

Deutschen, die sich nur vorübergehend im Lande aufhalten, wird in der Regel ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt, der zur direkten Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Hierfür muss die deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Dem Antragsformular sind zwei Passbilder beizulegen (ca. 200 Meter von der Botschaft, unterhalb der Strasse Vlašská befindet sich ein Fotogeschäft, weitere Fotoläden in der Umgebung der Karlsbrücke sind z.T. auch am Wochenende geöffnet).

Seit dem EU-Beitritt Tschechiens reicht bei Passverlust grundsätzlich das Verlust/Diebstahl-Protokoll der tschechischen Polizei zur Rückkehr nach Deutschland aus, es sei dann, die Rückreise ist mit dem Flugzeug beabsichtigt, dann ist in jedem Fall ein Reiseausweis erforderlich!

Eine Verlustanzeige bei der Polizei wird empfohlen, falls auch Kraftfahrzeugpapiere oder versicherte Gegenstände verloren bzw. gestohlen wurden. Die Gebühr für einen Reiseausweis als Passersatz beträgt derzeit € 21,- außerhalb der Dienstzeit € 29,- (zahlbar in Kè).

Andere Dokumente wie Bundespersonalausweise, Führerscheine, Versicherungsbescheinigungen etc. kann die Botschaft in keinem Fall ausstellen.

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