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Geburtsanzeige Für die Geburtsanzeige benutzen Sie bitte das hier abrufbare Formular. Bitte füllen Sie das Formular am PC aus und drucken Sie es anschließend aus.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Geburtsanzeige sollte nach Möglichkeit von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Eine Unterschrift beider Elternteile ist zwingend erforderlich, wenn für das Kind eine Namenserklärung abgegeben wird.
Die Angaben über die Eltern und das Kind sind bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes anzugeben. Als Kindesvater ist der Mann einzutragen, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. In letzterem Fall sind die Angaben des Kindesvaters auf den Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung abzustellen. Akademische Grade, die in Deutschland erworben oder anerkannt wurden, werden auf Antrag eingetragen wenn, ein entsprechender Nachweis vorliegt. Der spätere Erwerb eines akademischen Grades wird im Geburtseintrag nicht vermerkt. Dies gilt ebenso für eine spätere Änderung des Wohnortes der Eltern. Als Geburtszeit ist die Ortszeit anzugeben.
Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich zur Botschaft kommen. Die Konsularabteilung ist Montag – Freitag von 9-12 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie außer der Geburtsanzeige folgende Dokumente in beglaubigter Kopie mit (Beglaubigungen tschechischer Notare bzw. Behörden sind ausreichend):
Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
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