Geburtsanzeige

Für die Geburtsanzeige benutzen Sie bitte das hier abrufbare Formular. Bitte füllen Sie das Formular am PC aus und drucken Sie es anschließend aus.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Die Geburtsanzeige sollte nach Möglichkeit von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Eine Unterschrift beider Elternteile ist zwingend erforderlich, wenn für das Kind eine Namenserklärung abgegeben wird.

 

Die Angaben über die Eltern und das Kind sind bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes anzugeben.

Als Kindesvater ist der Mann einzutragen, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. In letzterem Fall sind die Angaben des Kindesvaters auf den Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung abzustellen.

Akademische Grade, die in Deutschland erworben oder anerkannt wurden, werden auf Antrag eingetragen wenn, ein entsprechender Nachweis vorliegt. Der spätere Erwerb eines akademischen Grades wird im Geburtseintrag nicht vermerkt. Dies gilt ebenso für eine spätere Änderung des Wohnortes der Eltern.

Als Geburtszeit ist die Ortszeit anzugeben.

 

Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich zur Botschaft kommen. Die Konsularabteilung ist Montag – Freitag von 9-12 Uhr geöffnet.  

 

Bitte bringen Sie außer der Geburtsanzeige folgende Dokumente in beglaubigter Kopie mit (Beglaubigungen tschechischer Notare bzw. Behörden sind ausreichend):

  • Geburtsurkunde des Kindes. Kann diese nicht vorgelegt werden, sonstige Nachweise über die Geburt (z.B. Krankenhausbescheinigung, Taufschein)
  • bei einem Kind nicht verheirateter Eltern: Nachweis über die Feststellung bzw. Anerkennung der Vaterschaft
  • bei einem Kind von miteinander verheirateten Eltern:
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder – wenn ein Familienbuch nicht angelegt ist – die Heiratsurkunde der Eltern
  • bei einem Kind von nicht miteinander verheirateten Eltern bzw. bei Eheschließung der Eltern im Ausland:
    die Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • bei Eheauflösung außerdem:
    die Sterbeurkunde oder der rechtskräftige Beschluss über die Todeserklärung des Ehemannes der Mutter, das rechtskräftige Scheidungsurteil usw.
  • Staatsangehörigkeitsurkunden bzw. -bescheinigungen, soweit vorhanden; Reisepass bzw. Personalausweis der Eltern
  • Verleihungsurkunde(n) über die Führung eines akademischen Grades, bei einem im Ausland erworbenen akademischen Grad zusätzlich die Genehmigungsurkunde des zuständigen deutschen Kultusministeriums

 

Fremdsprachige Unterlagen müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung eingereicht werden.

 

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