Die Botschaft ist befugt, aufgrund
eines Amtshilfeersuchens von einer deutschen Kfz-Zulassungsstelle
und gegen Gebühr
polizeiliche Abmeldungen deutscher Kraftfahrzeuge vorzunehmen sowie
die amtlichen Kennzeichen einzuziehen, zu entwerten und zu vernichten.
Bei in die Tschechische Republik verbrachten Fahrzeugen, deren
Versicherungsschutz in Deutschland abgelaufen ist, kann der Einzug
der Kennzeichen auch zwangsweise unter Inanspruchnahme der Amtshilfe
tschechischer Polizeidienststellen erfolgen. Polizeiliche Anmeldungen
von Kraftfahrzeugen in Deutschland kann die Botschaft nicht vornehmen.
Sie ist auch nicht befugt, deutsche KFZ-Papiere, Versicherungsbescheinigungen
o.ä. auszustellen
oder umzuschreiben.
Tschechische Bürger deutscher Abstammung besitzen
jedoch nicht selten, ohne sich dessen bewusst zu sein, zugleich die
deutsche Staatsangehörigkeit. Die Botschaft kann in derartigen
Fällen auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
einleiten.