|
Auf der Grundlage des Vertrages über die Zusammenarbeit der
Polizei- und Grenzschutzbehörden in den Grenzregionen, der am 1. August
2002 in Kraft getreten ist, intensivieren Deutschland und die Tschechische
Republik die grenzüberschreitende Polizeikooperation und die Kontroll-
und Überwachungsmaßnahmen an der gemeinsamen Grenze.
Seit dem 17. Februar 2003 gehen Beamte des deutschen Bundesgrenzschutzes
und der tschechischen Fremden- und Grenzpolizei gemeinsam auf Grenzstreife.
Bundesinnenminister Otto Schily und sein tschechischer Amtskollege
Stanislav Gross erklärten, dass diese gemeinsamen Grenzstreifen
ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit in einem größeren
Europa seien. Die Förderung des Erfahrungsaustausches und des persönlichen
Kontaktes unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Nachbarstaaten
spiele dabei eine große Rolle.
Der Vertrag, der jetzt mit Leben erfüllt wird, bietet neben der
Einführung gemeinsamer Grenzstreifen zahlreiche weitere Ansätze
zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit,
u.a. die Regelung und Intensivierung des bestehenden Informationsaustausches,
die Einrichtung gemeinsam besetzter Dienststellen und die Umsetzung
kriminalpräventiver Maßnahmen. |