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Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
Gemeinsame deutsch-tschechische Grenzstreifen
 
Auf der Grundlage des Vertrages über die Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzschutzbehörden in den Grenzregionen, der am 1. August 2002 in Kraft getreten ist, intensivieren Deutschland und die Tschechische Republik die grenzüberschreitende Polizeikooperation und die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen an der gemeinsamen Grenze.

Seit dem 17. Februar 2003 gehen Beamte des deutschen Bundesgrenzschutzes und der tschechischen Fremden- und Grenzpolizei gemeinsam auf Grenzstreife.

Bundesinnenminister Otto Schily und sein tschechischer Amtskollege Stanislav Gross erklärten, dass diese gemeinsamen Grenzstreifen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Sicherheit in einem größeren Europa seien. Die Förderung des Erfahrungsaustausches und des persönlichen Kontaktes unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Nachbarstaaten spiele dabei eine große Rolle.

Der Vertrag, der jetzt mit Leben erfüllt wird, bietet neben der Einführung gemeinsamer Grenzstreifen zahlreiche weitere Ansätze zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, u.a. die Regelung und Intensivierung des bestehenden Informationsaustausches, die Einrichtung gemeinsam besetzter Dienststellen und die Umsetzung kriminalpräventiver Maßnahmen.

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