Das Deutsch-tschechische Kulturabkommen trat am 15. Juni 2001 in
Kraft und löste damit das im Jahre 1978 mit der damaligen ÈSSR
ageschlossenen Kulturabkommen ab.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, das gegenseitige Verständnis
füreinander zu fördern, indem sie die gegenseitige Kenntnis
der Kultur ihrer Länder verbessern und die kulturelle Zusammenarbeit
in allen Bereich fortzuentwickeln. Konkret heißt das z.B.
daß Künstlern, die sich auf Gasttour durch das jeweils
andere Land befinden, alle erdenkliche Unterstützung durch
den Gastgeber erfahren.
Zusammenarbeit wurde auf dem Gebiet der Medien, des Jugendaustausch,
der Kooperation von Sportverbänden und des Bildungs- und Hochschulwesen
vereinbart. Von Bedeutung ist auch der Ausbau von Sprachkenntnissen,
insbesondere in grenznahen Gebieten. Durch den Austausch von Lehrern,
Schülern, Wissenschaftlern, Lehrmaterial, die Anerkennung von
Studiennachweisen und Hochschulabschlüssen etc. soll nicht
nur eine Vertiefung der Verständnisses für die Kultur
des jeweils anderen Landes angestrebt werden, sondern auch eine
intensivere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft und der
Verwaltung.
Eine Schlüsselbedeutung kommt dabei den kulturellen Einrichtungen
zu. An erster Stelle seien hier das Goethe-Institut-Prag, die Deutsche
Schule Prag bzw. die Tschechischen Zentren in Deutschland genannt,
zu, deren Aufgabe es ist, stärker als bisher über die
Kultur, Bildungsmöglichkeiten, Meinungen und Aktivitäten
im Nachbarstaat zu berichten bzw. zu informieren. Beide Seiten verpflichten
sich, die Arbeit der kulturellen Einrichtungen der jeweils anderen
Seite so weit wie möglich zu erleichtern. Dies beinhaltet z.B. die
abgabenfreie Ein- und Wiederausfuhr von Ausstattungs- und Ausstellungsgegenständen
sowie umsatzsteuerliche Vergünstigungen.
Ziel dieses Abkommens ist es außerdem, Staatsangehörigen,
die auf dem Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners leben, Erleichterungen
bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung geben sowie die Vereinfachung
von Zollbestimmungen.
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