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Bilaterales Kulturabkommen

Das Deutsch-tschechische Kulturabkommen trat am 15. Juni 2001 in Kraft und löste damit das im Jahre 1978 mit der damaligen ÈSSR ageschlossenen Kulturabkommen ab.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, das gegenseitige Verständnis füreinander zu fördern, indem sie die gegenseitige Kenntnis der Kultur ihrer Länder verbessern und die kulturelle Zusammenarbeit in allen Bereich fortzuentwickeln. Konkret heißt das z.B. daß Künstlern, die sich auf Gasttour durch das jeweils andere Land befinden, alle erdenkliche Unterstützung durch den Gastgeber erfahren.

Zusammenarbeit wurde auf dem Gebiet der Medien, des Jugendaustausch, der Kooperation von Sportverbänden und des Bildungs- und Hochschulwesen vereinbart. Von Bedeutung ist auch der Ausbau von Sprachkenntnissen, insbesondere in grenznahen Gebieten. Durch den Austausch von Lehrern, Schülern, Wissenschaftlern, Lehrmaterial, die Anerkennung von Studiennachweisen und Hochschulabschlüssen etc. soll nicht nur eine Vertiefung der Verständnisses für die Kultur des jeweils anderen Landes angestrebt werden, sondern auch eine intensivere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Verwaltung.

Eine Schlüsselbedeutung kommt dabei den kulturellen Einrichtungen zu. An erster Stelle seien hier das Goethe-Institut-Prag, die Deutsche Schule Prag bzw. die Tschechischen Zentren in Deutschland genannt, zu, deren Aufgabe es ist, stärker als bisher über die Kultur, Bildungsmöglichkeiten, Meinungen und Aktivitäten im Nachbarstaat zu berichten bzw. zu informieren. Beide Seiten verpflichten sich, die Arbeit der kulturellen Einrichtungen der jeweils anderen Seite so weit wie möglich zu erleichtern. Dies beinhaltet z.B. die abgabenfreie Ein- und Wiederausfuhr von Ausstattungs- und Ausstellungsgegenständen sowie umsatzsteuerliche Vergünstigungen.

Ziel dieses Abkommens ist es außerdem, Staatsangehörigen, die auf dem Gebiet des jeweils anderen Vertragspartners leben, Erleichterungen bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung geben sowie die Vereinfachung von Zollbestimmungen.

Der Bereich im Überblick
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