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AGENDA 2010

 

STEUERREFORM
Mehr Geld für die Arbeitnehmer

DIE FAKTEN
Das Wirtschaftswachstum ist gering, die Konjunktur soll angekurbelt werden: Durch die ursprünglich für 2005 geplante und jetzt auf 2004 vorgezogene dritte Stufe der Steuerreform bekommen die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld in die Tasche.

DIE REFORM
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten seit dem 1. Januar 2004 eine massive Steuerentlastung. Der Eingangssteuersatz wurde auf 16 Prozent (von 1998 ursprünglich 25,9 Prozent und derzeit 19,9 Prozent) und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent (von 1998 53 Prozent und derzeit 48,5 Prozent) gesenkt. Insgesamt erreichen die Steuerentlastungen rund 15 Milliarden Euro. Die letzte Stufe der Steuerreform tritt dann zum 1. Januar 2005 in Kraft – mit einem Eingangssteuersatz von 15 Prozent und einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Dies wird eine nochmalige Entlastung um weitere 6,5 Milliarden Euro bedeuten.

Gerade Bezieher niedriger Einkommen profitieren proportional am meisten von den Steuersenkungen. So zahlt zum Beispiel ein Lediger ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 24000 Euro im Jahre 2004 exakt 330,21 Euro weniger Steuern (dazu zählen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) als 2003. Eine verheiratete Alleinverdienerin mit einem Kind und einem Jahresbruttolohn von 40 000 Euro zahlt 608,49 Euro weniger. Das sind 11,7 Prozent weniger Steuerbelastung. Gleichzeitig werden aber auch verschiedene Steuervergünstigungen und Pauschalbeträge um insgesamt 12 Prozent gekürzt.

DIE PERSPEKTIVE
Steuersenkungen bedeuten generell mehr Kaufkraft für die Bürgerinnen und Bürger, weil mehr vom Gehalt übrig bleibt. Die Erfahrung in anderen Ländern hat deutlich gezeigt, dass Steuersenkungen zu weiterem Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung führen. Und damit fließt dann nicht zuletzt auch wieder mehr Geld in die öffentlichen Kassen.

 

GEMEINDEFINANZREFORM
Mehr Finanzkraft für die Kommunen

DIE FAKTEN
Die Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden in Deutschland ist dramatisch schlecht. Durch die Gemeindefinanzreform soll ihnen mehr Geld zur Verfügung stehen.

DIE REFORM
Die von Bundesrat und Bundestag am 19. Dezember 2003 beschlossene Gemeindefinanzreform bringt den Kommunen im Jahr 2004 zusätzliche Einnahmen von 2,5 Milliarden Euro. Die Gewerbesteuerumlage wird gesenkt: Die Kommunen müssen künftig weniger von ihrem Gewerbesteueraufkommen an Bund und Länder bezahlen.

DIE PERSPEKTIVE
Die Kommunen erhalten mehr Spielraum für dringend notwendige Investitionen, zum Beispiel für die Modernisierung von Schulen, die Reparatur von Straßen oder die Erhaltung anderer öffentlicher Einrichtungen. Ab 2005 soll die Entlastung der Kommunen auf rund 3 Milliarden Euro steigen.

 

GESUNDHEIT
Mehr Eigenverantwortung, mehr Wettbewerb

DIE FAKTEN
Fast alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind krankenversichert. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, Mitglied in einer der über 300 gesetzlichen Krankenversicherungen zu sein – rund 89 Prozent der Bevölkerung sind hier versichert. Sie alle haben unabhängig von Alter, Einkommen und Geschlecht den gleichen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung. Die Versicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Die demographische Entwicklung stellt auch das Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen – die Kosten steigen, die Zahl der Beitragszahler sinkt. Seit 1992 sind die Gesundheitsausgaben je Einwohner um rund 35 Prozent gestiegen.

DIE REFORM
Das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem und mehr Eigenverantwortung der Versicherten sollen die gesetzliche Krankenversicherung bereits 2004 um zehn Milliarden Euro entlasten. So müssen jetzt unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente gezahlt werden sowie eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Arzt und Quartal entrichtet werden (bei einer Überweisung fällt keine weitere Gebühr an). Ab 2005 wird für die Absicherung des Zahnersatzes ein zusätzlicher monatlicher Beitrag fällig, der automatisch zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird (ca. 10 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung). Außerdem können Patientinnen und Patienten seit 2004 auch rezeptpflichtige Arzneimittel über Versand- oder Internetapotheken beziehen, soweit deren Angebot deutschen Sicherheitsstandards entspricht.

DIE PERSPEKTIVE
Die jährliche Entlastung der Krankenkassen soll bis zum Jahr 2007 auf 23 Milliarden Euro steigen. Der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung kann bereits 2004 auf 13,6 Prozent und ab 2005 auf unter 13 Prozent fallen.

 

RENTE
Stabile Beiträge

DIE FAKTEN
Die Bevölkerung schrumpft und altert. 2050 wird schon jeder dritte Deutsche 65 Jahre alt sein. Nur noch 54,3 Prozent sind dann im arbeitsfähigen Alter. Das heißt: Der Rentenkasse drohen Milliardendefizite, weil immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen, die Rentenbeiträge steigen, die Kaufkraft sinkt.

DIE REFORM
In einem ersten wichtigen Reformschritt hat die Bundesregierung bereits 2002 eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Ergänzung zur gesetzlichen Rente eingeführt: die (nach dem früheren Arbeits- und Sozialminister) so genannte Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Vorsorge. Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2003 kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes im Jahr 2004 beschlossen, unter anderem: Die Rentenanpassung am 1. Juli 2004 wird auf den 1. Juli 2005 verlegt. Die Rentenauszahlung für Neurentner wird auf das Monatsende verschoben. Das Eintrittsalter in die Rente bei Altersteilzeitregelungen erhöht sich sukzessive ab 2006 von 60 auf 63 Jahre. Mit dem geplanten Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz will die Bundesregierung die Renten langfristig sicher gestalten.

DIE PERSPEKTIVE
Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt bei 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Das stabilisiert die Lohnnebenkosten und unterstützt die Politik für Wachstum und Beschäftigung. Im ersten Halbjahr 2004 soll die „Rentenreform 2004“ verabschiedet werden, um die Renten mittel- und langfristig sicher zu gestalten. Dann soll der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene „Nachhaltigkeitsfaktor“ beschlossen werden, der den Anstieg der Rentenanpassungen dämpft und damit das Rentenniveau langfristig senkt. Damit wird die gesetzliche Rentenversicherung den veränderten demographischen Voraussetzungen angepasst. Professor Rürup schlägt außerdem vor, schrittweise das Renteneinstiegsalter in den Jahren von 2011 bis 2035 auf 67 (statt bisher 65) Jahre anzuheben.

 

REFORM DES ARBEITSMARKTS I
Lockerung des Kündigungsschutzes

DIE FAKTEN
Seit Anfang der 1970er-Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland von rund 200 000 auf über vier Millionen gestiegen. Eine Reform des Arbeitsmarktes soll wieder mehr Menschen in Beschäftigung bringen.

DIE REFORM
Kern des Gesetzes zur Reform des Arbeitsmarktes, das zum 1. Januar 2004 eingetreten ist, ist die vorsichtige Lockerung des Kündigungsschutzes. In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das bisherige Kündigungsschutzgesetz nicht mehr. Bisher war dies bei Betrieben bis zu fünf Beschäftigten der Fall. Bereits beschäftigte Arbeitnehmer behalten aber den bestehenden Kündigungsschutz. In den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung können jetzt befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden. Das soll Existenzgründern die Entscheidung für Neueinstellungen erleichtern.

DIE PERSPEKTIVE
Die Lockerung des Kündigungsschutzes soll es vor allem kleinen Betrieben und Existenzgründern leichter machen neue Arbeitskräfte einzustellen, wenn es die Auftragslage erfordert (ohne das bisherige Risiko, sie nur schwer wieder kündigen zu können). 1,7 Millionen Betriebe – 80 Prozent – profitieren von der Lockerung. Die von VW-Personalvorstand Peter Hartz ausgehandelten und nach ihm benannten Reformen sollen langfristig zur Senkung der Lohnnebenkosten in Deutschland führen. Das bedeutet ein Plus für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

 

REFORM DES ARBEITSMARKTS II
Neue Regelung für Arbeitslose (Hartz IV)

DIE FAKTEN
Im internationalen Vergleich scheiden deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Frühverrentung relativ früh aus dem Erwerbsleben aus – weil Ältere hohe Arbeitskosten verursachen (mehr Einkommen, mehr Urlaub). In Deutschland sind im Alter von 55 bis 64 Jahren nur 39 Prozent berufstätig (in der Schweiz 70, in Schweden 65 Prozent). Die zuvor bestehenden Regelungen zu Arbeitslosengeld und Altersteilzeit haben Frühverrentungen bisher eher begünstigt.

DIE REFORM
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten beanspruchen (früher maximal 32 Monate). Durch eine Übergangsregelung gilt dies erst ab dem 1. Februar 2006. Wenn innerhalb dieses Übergangszeitraumes ein Arbeitgeber über 54-Jährige entlässt, ist er verpflichtet, das Arbeitslosengeld ans Arbeitsamt zurückzuzahlen. Das „Arbeitslosengeld II“ wird am 1. Januar 2005 eingeführt. Hier werden die bisherige Sozialhilfe (die von den Gemeinden bezahlt wird) und die Arbeitslosenhilfe (die bisher aus der Kasse des Bundes gezahlt wird, wenn das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung auslief) zusammengelegt. Die Einzelheiten hinsichtlich der Trägerschaft und der Organisation der neuen Grundsicherung müssen noch in einem Gesetz geregelt werden, das bis Ende April 2004 verabschiedet werden soll. Für Langzeitarbeitslose gelten künftig außerdem schärfere Zumutbarkeitsregelungen: Mit Leistungskürzungen muss rechnen, wer als erwerbsfähig gilt und die Jobaufnahme verweigert.

DIE PERSPEKTIVE
Fördern und Fordern heißt der Leitgedanke bei den Neuregelungen für Arbeitslose. Der Trend zur Frühverrentung soll gestoppt werden: Das entlastet die Rentenversicherung und senkt die Lohnnebenkosten. Das Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird durch das Arbeitslosengeld II beendet. Es gibt nun Leistungen aus einer Hand. Diese umfassen neben der Grundleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts auch Leistungen, die der Integration in das Arbeitsleben dienen. Durch die schärferen Zumutbarkeitsregelungen steigt der Druck einen Job anzunehmen – auch wenn er nicht dem erlernten Beruf oder dem Ausbildungsniveau entspricht.

 

REFORM DES ARBEITSMARKTS III
Umbau des Arbeitsamtes, PSA (Hartz I, Hartz III)

DIE FAKTEN
Die Effizienz der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsämter muss verbessert werden.

DIE REFORM
Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur „Bundesagentur für Arbeit“ umgestaltet und modernisiert. Unternehmerisches Denken und serviceorientiertes Handeln sollen in jedes Arbeitsamt einziehen. Zusätzlich bietet ein „virtueller Arbeitsmarkt“ im Internet mehr Transparenz: Bundesweit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst ihre Stellen- und Bewerberprofile auf einer Website eingeben (www.arbeitsagentur.de).

Zum 1. Januar 2003 trat bereits das „Hartz I“ genannte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, das unter anderem schwer vermittelbaren Arbeitslosen über Zeit- und Leiharbeit die schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Zuständig dafür sind meist privat organisierte Personal-ServiceAgenturen (PSA), die an die Arbeitsämter angeschlossen sind.

DIE PERSPEKTIVE
Die Minimierung der Arbeitslosigkeit, Arbeitslose wesentlich schneller wieder in Arbeit zu bringen. Gegenwärtig betreut ein Vermittler der Bundesanstalt für Arbeit durchschnittlich 400 Arbeitssuchende. Nach dem Umbau der Behörde zu einer modernen Dienstleistungsagentur kann er sich auf 75 Arbeitssuchende konzentrieren. Die durchschnittliche Frist, in der ein Arbeitsloser oder eine Arbeitslose eine neue Stelle findet, soll um eine Woche verkürzt werden. Der virtuelle Arbeitsmarkt soll Berater und Vermittler entlasten und ihnen mehr Zeit für die persönliche Beratung geben.

 

REFORM DES ARBEITSMARKTS IV
Minijobs, Ich-AG (Hartz II), neues Handwerksrecht

DIE FAKTEN
Der deutsche Arbeitsmarkt war bisher nicht dynamisch genug und in manchen Bereichen des Handwerks zu unflexibel – so durften sich Handwerker grundsätzlich nur nach einer bestandenen Meisterprüfung selbstständig machen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen.

DIE REFORM
Für Arbeitslose, die sich als so genannte „Ich-AG“ selbstständig machen wollen, gewährt das zuständige Arbeitsamt für drei Jahre gestaffelte Zuschüsse (600 Euro monatlich im ersten, 360 im zweiten und 240 im dritten Jahr). Die Zuschüsse sind steuer- und rückzahlungsfrei. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einem Bruttoverdienst bis 400 Euro im Monat. Für den Arbeitnehmer sind sie attraktiv, weil sie steuer- und abgabenfrei sind – auch im Nebenjob zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Seit InKraft-Treten der Minijobregelung am 1. April 2003 sind schon über eine Million neue Minijobs hinzugekommen. Das „Hartz II“ genannte zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das Minijobs und Ich-AGs regelt, trat bereits im Frühjahr 2003 in Kraft. Die Reform der Handwerksordnung sieht ein Ende des Meisterzwangs in 53 von bisher 94 Handwerken vor. Nach der gültigen Handwerksordnung ist der Meisterbrief die Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes. Diese Regelung soll zukünftig nur noch für gefahrgeneigte und ausbildungsintensive Bereiche gelten (wie zum Beispiel Installateure, Elektrotechniker, Augenoptiker). Gesellen und Gesellinnen der meisten dieser Handwerke können aber unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ohne Meisterbrief das Handwerk selbstständig ausüben: Sie müssen sechs Jahre Berufserfahrung besitzen, davon vier Jahre in leitender Stellung.

DIE PERSPEKTIVE
Existenzgründungen werden erleichtert, Arbeitsplätze gesichert und Impulse für neue Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze gegeben.

 

SUBVENTIONSABBAU
Neue Regelungen für Bauherren und Pendler

DIE FAKTEN
Mit der Eigenheimzulage fördert der Staat (bis zu einer gewissen Einkommensgrenze) Bauherren, die ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Sie bestand bisher aus einem Förderungsgrundbetrag (Neubau: 2556 Euro; Altbau: 1278 Euro im Jahr über einen Zeitraum von acht Jahren) und der Kinderzulage (767 Euro pro Kind). Berufstätige konnten Kosten für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte bisher in Form der Pendlerpauschale (36 bis 40 Cent pro Kilometer) steuerlich geltend machen.

DIE REFORM
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist die Eigenheimzulage um 30 Prozent des bisherigen Fördervolumens gekürzt worden. Die Kinderzulage wurde auf 800 Euro festgesetzt. Die Pendlerpauschale wurde auf einen einheitlichen Satz von 30 Cent pro Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gesenkt.

DIE PERSPEKTIVE
Der Subventionsabbau soll die öffentlichen Kassen entlasten und Raum schaffen für andere Zukunftsaufgaben.

 

 

© Zeitschrift Deutschland 1/2004
www.magazine-deutschland.de

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