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AGENDA 2010
STEUERREFORM
Mehr Geld für die Arbeitnehmer
DIE FAKTEN
Das Wirtschaftswachstum ist gering, die Konjunktur soll angekurbelt werden:
Durch die ursprünglich für 2005 geplante und jetzt auf 2004 vorgezogene
dritte Stufe der Steuerreform bekommen die Bürgerinnen und Bürger mehr
Geld in die Tasche.
DIE REFORM
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten seit dem
1. Januar 2004 eine massive Steuerentlastung. Der Eingangssteuersatz wurde
auf 16 Prozent (von 1998 ursprünglich 25,9 Prozent und derzeit 19,9 Prozent)
und der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent (von 1998 53 Prozent und derzeit
48,5 Prozent) gesenkt. Insgesamt erreichen die Steuerentlastungen rund
15 Milliarden Euro. Die letzte Stufe der Steuerreform tritt dann zum 1.
Januar 2005 in Kraft – mit einem Eingangssteuersatz von 15 Prozent und
einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Dies wird eine nochmalige Entlastung
um weitere 6,5 Milliarden Euro bedeuten.
Gerade Bezieher niedriger Einkommen profitieren proportional am meisten
von den Steuersenkungen. So zahlt zum Beispiel ein Lediger ohne Kinder
mit einem Jahresbruttolohn von 24000 Euro im Jahre 2004 exakt 330,21 Euro
weniger Steuern (dazu zählen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) als
2003. Eine verheiratete Alleinverdienerin mit einem Kind und einem Jahresbruttolohn
von 40 000 Euro zahlt 608,49 Euro weniger. Das sind 11,7 Prozent weniger
Steuerbelastung. Gleichzeitig werden aber auch verschiedene Steuervergünstigungen
und Pauschalbeträge um insgesamt 12 Prozent gekürzt.
DIE PERSPEKTIVE
Steuersenkungen bedeuten generell mehr Kaufkraft für die Bürgerinnen und
Bürger, weil mehr vom Gehalt übrig bleibt. Die Erfahrung in anderen Ländern
hat deutlich gezeigt, dass Steuersenkungen zu weiterem Wirtschaftswachstum
und mehr Beschäftigung führen. Und damit fließt dann nicht zuletzt auch
wieder mehr Geld in die öffentlichen Kassen.
GEMEINDEFINANZREFORM
Mehr Finanzkraft für die Kommunen
DIE FAKTEN
Die Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden in Deutschland ist dramatisch
schlecht. Durch die Gemeindefinanzreform soll ihnen mehr Geld zur Verfügung
stehen.
DIE REFORM
Die von Bundesrat und Bundestag am 19. Dezember 2003 beschlossene Gemeindefinanzreform
bringt den Kommunen im Jahr 2004 zusätzliche Einnahmen von 2,5 Milliarden
Euro. Die Gewerbesteuerumlage wird gesenkt: Die Kommunen müssen künftig
weniger von ihrem Gewerbesteueraufkommen an Bund und Länder bezahlen.
DIE PERSPEKTIVE
Die Kommunen erhalten mehr Spielraum für dringend notwendige Investitionen,
zum Beispiel für die Modernisierung von Schulen, die Reparatur von Straßen
oder die Erhaltung anderer öffentlicher Einrichtungen. Ab 2005 soll die
Entlastung der Kommunen auf rund 3 Milliarden Euro steigen.
GESUNDHEIT
Mehr Eigenverantwortung, mehr Wettbewerb
DIE FAKTEN
Fast alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind krankenversichert.
Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sind alle Arbeitnehmer verpflichtet,
Mitglied in einer der über 300 gesetzlichen Krankenversicherungen zu sein
– rund 89 Prozent der Bevölkerung sind hier versichert. Sie alle haben
unabhängig von Alter, Einkommen und Geschlecht den gleichen Anspruch auf
die notwendige medizinische Versorgung. Die Versicherungsbeiträge werden
je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Die
demographische Entwicklung stellt auch das Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen
– die Kosten steigen, die Zahl der Beitragszahler sinkt. Seit 1992 sind
die Gesundheitsausgaben je Einwohner um rund 35 Prozent gestiegen.
DIE REFORM
Das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ ist
seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem
und mehr Eigenverantwortung der Versicherten sollen die gesetzliche Krankenversicherung
bereits 2004 um zehn Milliarden Euro entlasten. So müssen jetzt unter
anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente gezahlt werden sowie eine Praxisgebühr
von 10 Euro pro Arzt und Quartal entrichtet werden (bei einer Überweisung
fällt keine weitere Gebühr an). Ab 2005 wird für die Absicherung des Zahnersatzes
ein zusätzlicher monatlicher Beitrag fällig, der automatisch zusammen
mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird (ca. 10 Euro in der
gesetzlichen Krankenversicherung). Außerdem können Patientinnen und Patienten
seit 2004 auch rezeptpflichtige Arzneimittel über Versand- oder Internetapotheken
beziehen, soweit deren Angebot deutschen Sicherheitsstandards entspricht.
DIE PERSPEKTIVE
Die jährliche Entlastung der Krankenkassen soll bis zum Jahr 2007 auf
23 Milliarden Euro steigen. Der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung
kann bereits 2004 auf 13,6 Prozent und ab 2005 auf unter 13 Prozent fallen.
RENTE
Stabile Beiträge
DIE FAKTEN
Die Bevölkerung schrumpft und altert. 2050 wird schon jeder dritte Deutsche
65 Jahre alt sein. Nur noch 54,3 Prozent sind dann im arbeitsfähigen Alter.
Das heißt: Der Rentenkasse drohen Milliardendefizite, weil immer weniger
Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen müssen, die Rentenbeiträge
steigen, die Kaufkraft sinkt.
DIE REFORM
In einem ersten wichtigen Reformschritt hat die Bundesregierung bereits
2002 eine staatlich geförderte, kapitalgedeckte Ergänzung zur gesetzlichen
Rente eingeführt: die (nach dem früheren Arbeits- und Sozialminister)
so genannte Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Vorsorge. Der Deutsche
Bundestag hat am 19. Dezember 2003 kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung
des Rentenbeitragssatzes im Jahr 2004 beschlossen, unter anderem: Die
Rentenanpassung am 1. Juli 2004 wird auf den 1. Juli 2005 verlegt. Die
Rentenauszahlung für Neurentner wird auf das Monatsende verschoben. Das
Eintrittsalter in die Rente bei Altersteilzeitregelungen erhöht sich sukzessive
ab 2006 von 60 auf 63 Jahre. Mit dem geplanten Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz
will die Bundesregierung die Renten langfristig sicher gestalten.
DIE PERSPEKTIVE
Der Beitragssatz der Rentenversicherung bleibt bei 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
Das stabilisiert die Lohnnebenkosten und unterstützt die Politik für Wachstum
und Beschäftigung. Im ersten Halbjahr 2004 soll die „Rentenreform 2004“
verabschiedet werden, um die Renten mittel- und langfristig sicher zu
gestalten. Dann soll der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene „Nachhaltigkeitsfaktor“
beschlossen werden, der den Anstieg der Rentenanpassungen dämpft und damit
das Rentenniveau langfristig senkt. Damit wird die gesetzliche Rentenversicherung
den veränderten demographischen Voraussetzungen angepasst. Professor Rürup
schlägt außerdem vor, schrittweise das Renteneinstiegsalter in den Jahren
von 2011 bis 2035 auf 67 (statt bisher 65) Jahre anzuheben.
REFORM DES ARBEITSMARKTS I
Lockerung des Kündigungsschutzes
DIE FAKTEN
Seit Anfang der 1970er-Jahre ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland
von rund 200 000 auf über vier Millionen gestiegen. Eine Reform des Arbeitsmarktes
soll wieder mehr Menschen in Beschäftigung bringen.
DIE REFORM
Kern des Gesetzes zur Reform des Arbeitsmarktes, das zum 1. Januar 2004
eingetreten ist, ist die vorsichtige Lockerung des Kündigungsschutzes.
In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das bisherige Kündigungsschutzgesetz
nicht mehr. Bisher war dies bei Betrieben bis zu fünf Beschäftigten der
Fall. Bereits beschäftigte Arbeitnehmer behalten aber den bestehenden
Kündigungsschutz. In den ersten vier Jahren nach Unternehmensgründung
können jetzt befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Befristungsgrund
bis zur Dauer von vier Jahren abgeschlossen werden. Das soll Existenzgründern
die Entscheidung für Neueinstellungen erleichtern.
DIE PERSPEKTIVE
Die Lockerung des Kündigungsschutzes soll es vor allem kleinen Betrieben
und Existenzgründern leichter machen neue Arbeitskräfte einzustellen,
wenn es die Auftragslage erfordert (ohne das bisherige Risiko, sie nur
schwer wieder kündigen zu können). 1,7 Millionen Betriebe – 80 Prozent
– profitieren von der Lockerung. Die von VW-Personalvorstand Peter Hartz
ausgehandelten und nach ihm benannten Reformen sollen langfristig zur
Senkung der Lohnnebenkosten in Deutschland führen. Das bedeutet ein Plus
für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
REFORM DES ARBEITSMARKTS II
Neue Regelung für Arbeitslose (Hartz IV)
DIE FAKTEN
Im internationalen Vergleich scheiden deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
durch Frühverrentung relativ früh aus dem Erwerbsleben aus – weil Ältere
hohe Arbeitskosten verursachen (mehr Einkommen, mehr Urlaub). In Deutschland
sind im Alter von 55 bis 64 Jahren nur 39 Prozent berufstätig (in der
Schweiz 70, in Schweden 65 Prozent). Die zuvor bestehenden Regelungen
zu Arbeitslosengeld und Altersteilzeit haben Frühverrentungen bisher eher
begünstigt.
DIE REFORM
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf
Monate begrenzt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr
vollendet haben, können Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten
beanspruchen (früher maximal 32 Monate). Durch eine Übergangsregelung
gilt dies erst ab dem 1. Februar 2006. Wenn innerhalb dieses Übergangszeitraumes
ein Arbeitgeber über 54-Jährige entlässt, ist er verpflichtet, das Arbeitslosengeld
ans Arbeitsamt zurückzuzahlen. Das „Arbeitslosengeld II“ wird am 1. Januar
2005 eingeführt. Hier werden die bisherige Sozialhilfe (die von den Gemeinden
bezahlt wird) und die Arbeitslosenhilfe (die bisher aus der Kasse des
Bundes gezahlt wird, wenn das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung
auslief) zusammengelegt. Die Einzelheiten hinsichtlich der Trägerschaft
und der Organisation der neuen Grundsicherung müssen noch in einem Gesetz
geregelt werden, das bis Ende April 2004 verabschiedet werden soll. Für
Langzeitarbeitslose gelten künftig außerdem schärfere Zumutbarkeitsregelungen:
Mit Leistungskürzungen muss rechnen, wer als erwerbsfähig gilt und die
Jobaufnahme verweigert.
DIE PERSPEKTIVE
Fördern und Fordern heißt der Leitgedanke bei den Neuregelungen für Arbeitslose.
Der Trend zur Frühverrentung soll gestoppt werden: Das entlastet die Rentenversicherung
und senkt die Lohnnebenkosten. Das Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe
wird durch das Arbeitslosengeld II beendet. Es gibt nun Leistungen aus
einer Hand. Diese umfassen neben der Grundleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
auch Leistungen, die der Integration in das Arbeitsleben dienen. Durch
die schärferen Zumutbarkeitsregelungen steigt der Druck einen Job anzunehmen
– auch wenn er nicht dem erlernten Beruf oder dem Ausbildungsniveau entspricht.
REFORM DES ARBEITSMARKTS III
Umbau des Arbeitsamtes, PSA (Hartz I, Hartz III)
DIE FAKTEN
Die Effizienz der Vermittlung von Arbeitslosen durch die Arbeitsämter
muss verbessert werden.
DIE REFORM
Die Bundesanstalt für Arbeit wird zur „Bundesagentur für Arbeit“ umgestaltet
und modernisiert. Unternehmerisches Denken und serviceorientiertes Handeln
sollen in jedes Arbeitsamt einziehen. Zusätzlich bietet ein „virtueller
Arbeitsmarkt“ im Internet mehr Transparenz: Bundesweit können Arbeitgeber
und Arbeitnehmer selbst ihre Stellen- und Bewerberprofile auf einer Website
eingeben (www.arbeitsagentur.de).
Zum 1. Januar 2003 trat bereits das „Hartz I“ genannte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, das unter anderem schwer vermittelbaren
Arbeitslosen über Zeit- und Leiharbeit die schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt
ermöglichen soll. Zuständig dafür sind meist privat organisierte Personal-ServiceAgenturen
(PSA), die an die Arbeitsämter angeschlossen sind.
DIE PERSPEKTIVE
Die Minimierung der Arbeitslosigkeit, Arbeitslose wesentlich schneller
wieder in Arbeit zu bringen. Gegenwärtig betreut ein Vermittler der Bundesanstalt
für Arbeit durchschnittlich 400 Arbeitssuchende. Nach dem Umbau der Behörde
zu einer modernen Dienstleistungsagentur kann er sich auf 75 Arbeitssuchende
konzentrieren. Die durchschnittliche Frist, in der ein Arbeitsloser oder
eine Arbeitslose eine neue Stelle findet, soll um eine Woche verkürzt
werden. Der virtuelle Arbeitsmarkt soll Berater und Vermittler entlasten
und ihnen mehr Zeit für die persönliche Beratung geben.
REFORM DES ARBEITSMARKTS IV
Minijobs, Ich-AG (Hartz II), neues Handwerksrecht
DIE FAKTEN
Der deutsche Arbeitsmarkt war bisher nicht dynamisch genug und in manchen
Bereichen des Handwerks zu unflexibel – so durften sich Handwerker grundsätzlich
nur nach einer bestandenen Meisterprüfung selbstständig machen oder einen
Handwerksbetrieb übernehmen.
DIE REFORM
Für Arbeitslose, die sich als so genannte „Ich-AG“ selbstständig machen
wollen, gewährt das zuständige Arbeitsamt für drei Jahre gestaffelte Zuschüsse
(600 Euro monatlich im ersten, 360 im zweiten und 240 im dritten Jahr).
Die Zuschüsse sind steuer- und rückzahlungsfrei. Minijobs sind geringfügige
Beschäftigungen mit einem Bruttoverdienst bis 400 Euro im Monat. Für den
Arbeitnehmer sind sie attraktiv, weil sie steuer- und abgabenfrei sind
– auch im Nebenjob zu einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung.
Seit InKraft-Treten der Minijobregelung am 1. April 2003 sind schon über
eine Million neue Minijobs hinzugekommen. Das „Hartz II“ genannte zweite
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das Minijobs und
Ich-AGs regelt, trat bereits im Frühjahr 2003 in Kraft. Die Reform der
Handwerksordnung sieht ein Ende des Meisterzwangs in 53 von bisher 94
Handwerken vor. Nach der gültigen Handwerksordnung ist der Meisterbrief
die Voraussetzung für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes.
Diese Regelung soll zukünftig nur noch für gefahrgeneigte und ausbildungsintensive
Bereiche gelten (wie zum Beispiel Installateure, Elektrotechniker, Augenoptiker).
Gesellen und Gesellinnen der meisten dieser Handwerke können aber unter
bestimmten Bedingungen ebenfalls ohne Meisterbrief das Handwerk selbstständig
ausüben: Sie müssen sechs Jahre Berufserfahrung besitzen, davon vier Jahre
in leitender Stellung.
DIE PERSPEKTIVE
Existenzgründungen werden erleichtert, Arbeitsplätze gesichert und Impulse
für neue Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze gegeben.
SUBVENTIONSABBAU
Neue Regelungen für Bauherren und Pendler
DIE FAKTEN
Mit der Eigenheimzulage fördert der Staat (bis zu einer gewissen Einkommensgrenze)
Bauherren, die ein selbst genutztes Wohnhaus oder eine selbst genutzte
Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Sie bestand bisher aus einem Förderungsgrundbetrag
(Neubau: 2556 Euro; Altbau: 1278 Euro im Jahr über einen Zeitraum von
acht Jahren) und der Kinderzulage (767 Euro pro Kind). Berufstätige konnten
Kosten für den Weg zu ihrer Arbeitsstätte bisher in Form der Pendlerpauschale
(36 bis 40 Cent pro Kilometer) steuerlich geltend machen.
DIE REFORM
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist die Eigenheimzulage um 30 Prozent des
bisherigen Fördervolumens gekürzt worden. Die Kinderzulage wurde auf 800
Euro festgesetzt. Die Pendlerpauschale wurde auf einen einheitlichen Satz
von 30 Cent pro Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gesenkt.
DIE PERSPEKTIVE
Der Subventionsabbau soll die öffentlichen Kassen entlasten und Raum schaffen
für andere Zukunftsaufgaben.
© Zeitschrift Deutschland 1/2004
www.magazine-deutschland.de
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