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Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
 
 

Tschechische Staatsbürger benötigen als EU-Bürger kein Visum zur Einreise in alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Sie können sich ohne Anmeldung bis zu drei Monate in Deutschland aufhalten, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Für längere Aufenthalte benötigen sie eine Aufenthaltserlaubnis-EG, die bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist.

Weitere Hinweise zu Arbeitsaufnahme und Studium in Deutschland finden Sie unter

 
Informationen für tschechische Staatsangehörige
 
 

 

Personen aus visumspflichtigen Drittstaaten benötigen für die Einreise ein Visum.

Liste der visumspflichtigen Drittstaaten
Visainformationen für Drittstaater
 
Weiter Informationen unter der Rubrik "Rechts- und Konsularangelegenheiten/ Visa" in der oberen Bildleiste.

 

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