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| Hilfe in Notfällen |
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| Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon
vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können.
Sollte es dann doch einmal geschehen, dass der Pass weg oder das Geld
verloren ist, finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen
kann. |
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Adresse,
Öffnungszeiten, Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen |
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| Einreisebestimmungen
für tschechische Staatsbürger |
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Tschechische Staatsbürger benötigen als EU-Bürger kein Visum zur Einreise in alle EU-Mitgliedstaaten Gemäß den deutschen Meldebestimmungen müssen sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, wenn sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen. und erhalten dann von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht.
Zur Arbeitsaufnahme benötigen tschechische Staatsbürger eine Arbeitserlaubnis-EU, die direkt beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen ist.
Weitere Hinweise finden Sie unter |
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Informationen
für tschechische Staatsangehörige |
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| Visa |
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| Alle in der Tschechischen Republik lebenenden
visumspflichtigen Drittstaater benötigen weiterhin für alle
Einreisen in die Schengen-Staaten ein Visum. Zu den Schengen-Staaten
zählen Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien,
Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Dänemark,
Finnland, Schweden sowie Norwegen und Island. |
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Informationen für Drittstaater |
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Liste
visumspflichtiger Staaten |
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Information
in English for citizens who need a visa for travelling to Germany |
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