Liste der Drittstaaten, bei denen das Antragsverfahren für Besuchs- Geschäfts- touristische und Transitreisen in der Regel zehn Werktage beträgt

 

Für Angehörige folgender Staaten erfolgt die Erteilung des Visums in der Regel nach zehn Werktagen:

Afghanistan, Ägypten (außer Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen), Algerien, Aquatorialguinea, Bahrein, Burundi, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Katar, Dempkratische Republik Kongo, Kolumbien, Kuwait, Libanon, Libyen, Nordkorea, Oman, Pakistan, Palästina, Philippinen, Ruanda, Saudi Arabien, Somalia, Sudan, Surinam, Syrien, V.A. Emirate.
Ferner: Flüchtlinge und Staatenlose

Antragsteller, die eine Staatsangehörigkeit der o.g. Staaten besitzen, müssen drei Antragsformulare und drei Passfotos zur Beantragung eines Visums vorlegen.

Der bei Antragstellung auf Erteilung eines Visums für Besuchs- Geschäfts- touristische und Transitreisen vorgelegte Pass wird sofort zurückgereicht. Nach Ablauf von zehn Tagen (zuvor kann telefonisch unter Tel-Nr. 257113269 nachgefragt werden, ob das Visum erteilt werden kann) kann der Pass montags bis freitags vormittags zwischen 09:00 und 12:00 Uhr eingereicht werden. Die visierten Reisepässe werden nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr ausgegeben. Die Einreichung des Passes und Abholung des Passes kann in der Regel auch durch eine Vertrauensperson erfolgen.

Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt jedoch für Anträge auf Flughafentransit, die montags bis donnerstags vormittags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr gestellt wurden und bei denen alle antragsbegründenden Unterlagen eingereicht werden, in der Regel jeweils am Nachmittag des gleichen Tages zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung für Anträge, die Freitags oder montags bis donnerstags nachmittags eingereicht wurden, erfolgt in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe.

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