|
Identitätsfeststellung Im Rahmen von Fahndungsausschreibungen von Personen im Schengener Informationssystem wird häufig festgestellt, dass gesuchte Personen die Personalien unbescholtener Dritter durch Vorlage eines in Verlust geratenen, entwendeten oder verfälschten Ausweispapiers missbräuchlich verwenden. Regelmäßig sind somit auch Personalien unbescholtener Dritter als Aliaspersonalien zu gesuchten Personen erfasst. Um Sie vor den negativen Folgen der illegalen Verwendung zu schützen, besteht die Möglichkeit. Daten in das Schengener Informationssystem einzuspeichern, das von allen Grenzzollstellen der Schengen-Staaten eingesehen werden kann. So kann festgestellt werden, dass Sie nicht mit der Person identisch sind, die den Missbrauch begangen hat. Zur Durchführung dieses Verfahrens werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Botschaft wird Ihnen nach Einreichung der unter Ziffer 3-8 genannten Unterlagen einen Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke nennen. Das Identitätsfeststellungsverfahren ist gebührenfrei. |
||