Identitätsfeststellung

Im Rahmen von Fahndungsausschreibungen von Personen im Schengener Informationssystem wird häufig festgestellt, dass gesuchte Personen die Personalien unbescholtener Dritter durch Vorlage eines in Verlust geratenen, entwendeten oder verfälschten Ausweispapiers missbräuchlich verwenden. Regelmäßig sind somit auch Personalien unbescholtener Dritter als Aliaspersonalien zu gesuchten Personen erfasst.

Um Sie vor den negativen Folgen der illegalen Verwendung zu schützen, besteht die Möglichkeit. Daten in das Schengener Informationssystem einzuspeichern, das von allen Grenzzollstellen der Schengen-Staaten eingesehen werden kann. So kann festgestellt werden, dass Sie nicht mit der Person identisch sind, die den Missbrauch begangen hat.

Zur Durchführung dieses Verfahrens werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihre Fingerabdrücke (die nach Terminvereinbarung in der Visastelle der Botschaft abgenommen werden)
  2. Ihre Einverständniserklärung, dass Ihre Fingerabdrücke zu Vergleichszwecken aufbewahrt werden dürfen (die Erklärung liegt in der Botschaft zur Unterzeichnung vor)
  3. ein Lichtbild
  4. eine vollständige Kopie Ihres Reisepasses, der mindestens noch eine Gültigkeit von einem Jahr haben sollte
  5. eine polizeiliche Meldebestätigung mit Ihrer aktuellen Wohnanschrift
  6. Kopie und Original einer Geburts- oder Abstammungsurkunde, aus dem der Name Ihres Vaters und Ihrer Mutter hervorgeht
  7. eine ausführliche Stellungnahme in der deutschen Sprache oder mit Übersetzung eines zugelassenen Dolmetschers, aus der hervorgeht, wie es zu dem Personalienmissbrauch gekommen ist
  8. die Verlustanzeige des Ausweisdokuments (ebenfalls mit Übersetzung) und Angabe der Nummer des betroffenen Dokuments.

Die Botschaft wird Ihnen nach Einreichung der unter Ziffer 3-8 genannten Unterlagen einen Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke nennen. Das Identitätsfeststellungsverfahren ist gebührenfrei.

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