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Visabestimmungen für Staatsangehörige visumspflichtiger Drittstaaten - Geschäftssreisen
Zur Stellung eines Visumsantrags bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag sind ausschließlich Personen mit ständigem Wohnsitz und Aufenthalt in der Tschechischen Republik berechtigt. Personen, die sich nur vorübergehend in Tschechien aufhalten, müssen das Visum bei der für ihren ständigen Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dies gilt auch dann, wenn die Rückreise in den Heimatstaat mit erheblichem zeitlichen oder finanziellen Aufwand verbunden ist. Von einem ständigen Wohnsitz in Tschechien wird in der Regel erst bei einem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten ausgegangen. Anträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Anträge Minderjähriger auf Geschäftsreisen können in der Regel nicht gestellt werden. Die Botschaft muss im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für ein Visum den Reisezweck, den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Reise und die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers prüfen. Nur wenn jeweils alle Voraussetzungen zweifelsfrei nachgewiesen wurden, kann ein Visum erteilt werden. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die deutschen Behörden sowie die Behörden aller Schengenpartner beteiligt. Ein Visum kann nur erteilt werden, wenn keiner der Partner oder die deutschen Behörden Einwände gegen die Erteilung eines Visums an den Antragsteller erheben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums. Die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen der Botschaft und der ggfls. zu beteiligenden Inlandsbehörden (Ausländerämter etc.). Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung erfolgt für Anträge auf Schengen-Visa, die montags bis donnerstags vormittags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr gestellt wurden und bei denen alle antragsbegründenden Unterlagen eingereicht werden, in der Regel jeweils am Nachmittag des gleichen Tages zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr. Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung für Anträge Auf Schengen-Visa, die montags bis donnerstags zwischen 11 und 12 Uhr bzw. nachmittags zwischen 14:00 Und 15:00 Uhr oder am Freitag eingereicht wurden, erfolgt in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe. Ausnahmen bestehen für bestimmte Staatsangehörige, bei denen vor Erteilung des Visums alle Schengen-Partner zu konsultieren sindBei Antragstellung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
Alle Unterlagen sind im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Originale werden zurückgereicht. Im Einzelfall behält sich die Botschaft die Anforderung zusätzlicher Unterlagen und / oder ein erweitertes Prüfverfahren unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde vor. Bei Antragstellung fällt grundsätzlich eine Gebühr von 35 Euro an, die und zum aktuellen Gegenwert bar in tschechischen Kronen zu entrichten ist. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrags entstandene Auslagen erhoben werden. |
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