Visabestimmungen für Staatsangehörige visumspflichtiger Drittstaaten - Flughafentransit


Die Angehörigen folgender Staaten brauchen unter Umständen auch dann ein Visum, wenn Sie auf einem deutschen Flughafen das Flugzeug wechseln wollen (Flughafen-Transit): Afghanistan, Angola, Bangladesch, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Ghana, Indien, Iran, Irak, Jordanien, Demokratische Republik Kongo, Libanon, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien und Türkei.

Staatsangehörige Angolas, Gambias, Indiens, Jordaniens, des Libanon, Sudans, Syriens und der Türkei benötigen grundsätzlich kein Flughafentransitvisum, wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik besitzen.

Zur Klärung, ob Visumspflicht besteht, wird empfohlen, die Botschaft vor Vorsprache zur Antragstellung telefonisch unter Tel. 257113269 zu kontaktieren.

Zur Stellung eines Visumsantrags bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag sind ausschließlich Personen mit ständigem Wohnsitz und Aufenthalt in der Tschechischen Republik berechtigt. Personen, die sich nur vorübergehend in Tschechien aufhalten, müssen das Visum bei der für ihren ständigen Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Anträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Anträge Minderjähriger bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres können ausschließlich durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Bei ehelichen Kindern sind dies die Eltern gemeinsam. Sollte nur ein Elternteil vorsprechen, ist eine schriftlichen notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit Passkopie vorzulegen. Ist nur ein Elternteil gesetzlicher Vertreter des Kindes, ist dieses durch den gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss oder - bei nichtehelichen Kindern - durch Vorlage der Geburtsurkunde (in der kein Vater eingetragen ist) zu belegen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, ist die Sterbeurkunde vorzulegen.

Minderjährige ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen die Anträge persönlich stellen und benötigen das schriftliche Einverständnis ihres gesetzlichen Vertreters.

Die Ausgabe visierter Reisepässe bzw. der Reisepässe im Fall der Ablehnung für Anträge Auf Schengen-Visa, die montags bis donnerstags zwischen 11 und 12 Uhr bzw. nachmittags zwischen 14:00 Und 15:00 Uhr oder am Freitag eingereicht wurden, erfolgt in der Regel zwischen 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr am nächsten Werktag. Am Freitag ist keine Visumsausgabe.

 

Bei Antragstellung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. 2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare, die vom Antragsteller selbst unterschrieben werden müssen.
  2. eine unterschriebene Erklärung gemäß $55 AufentG
  3. Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (mindestens drei Monate nach nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und mindestens einer freien Seite für Visa
  4. eine Passkopie
  5. zwei aktuelle und gleiche Passfotos
  6. Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik (im Reisepass eingetragen); die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen und nach der beabsichtigten Rückkehr weiterhin gültig sein
  7. Prùkaz o povolení k pobytu cizince, wenn vorhanden
  8. gültiges Visum des Zielstaates, sofern erforderlich
  9. Originallflugticket mit festen Flugdaten

 

Alle Unterlagen sind im Original und in einfacher Kopie vorzulegen. Originale werden zurückgereicht.
Im Einzelfall behält sich die Botschaft die Anforderung zusätzlicher Unterlagen und / oder ein erweitertes Prüfverfahren unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde vor.

Bei Antragstellung fällt eine Gebühr von 35 Euro an, die zum aktuellen Gegenwert bar in tschechischen Kronen zu entrichten ist. Daneben kann eine Kostenpauschale für im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Visumsantrages entstandene Auslagen erhoben werden.

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