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Zollbestimmungen der Tschechischen Republik
I. Allgemeines Von allen Personen, die in die Tschechische Republik einreisen wollen, wird grundsätzlich verlangt, sämtliche Waren, die sie mit sich führen, dem Zoll beim Grenzübertritt zu melden und etwaige Dokumente dazu vorzulegen.
II. Zolleinfuhrbestimmungen Zoll-, mehrwertsteuer- und eventuell auch konsumsteuerfrei sind:
Zoll-, mehrwertsteuer- und konsumsteuerpflichtig sind: Zoll:
III. Zollausfuhrbestimmungen Generell wird kein Ausfuhrzoll erhoben. Waren, die keinen kommerziellen Charakter haben, d.h. Waren in Art und Menge, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden dienen oder als Geschenk bestimmt sind, dürfen ohne Genehmigung ausgeführt werden. Der Wert der Waren ist nicht beschränkt. Die Ausfuhr von Waren, die besonderer Regelung unterliegen (Kunstgegenstände, Antiquitäten, Kulturschatz, Tiere und Pflanzen), ist nur gegen Vorlage von entsprechenden Ausfuhrdokumenten gestattet. Bei Antiquitäten muss beispielsweise eine Erlaubnis des zuständigen Kulturinstituts beigebracht werden.
Für die Ein- und Ausfuhr von Geldmitteln, Gold und Goldmünzen ist eine vorherige Genehmigung nicht erforderlich. Sollte aber im Reiseverkehr
müssen diese vom Reisenden dem tschechischen Zollamt beim Grenzübertritt (Ein- und Ausreise) gemeldet werden. Dieser Meldepflicht unterliegt auch die Ein- und Ausfuhr von Goldlegierungen. Die entsprechenden Formblätter sind bei den Zollämtern erhältlich.
Warenpostsendungen sind zoll- mehrwertsteuer und konsumsteuerfrei, soweit der Zollgesamtwert 1.200,- Kè nicht überschreitet. Eine Sendung darf höchstens 50 Zigaretten oder die entsprechende Menge anderer Tabakprodukte, 1 l Spirituosen, 2 l Wein und 50 g Parfum oder 0,25 l Eau de Toilette enthalten. Falls der Wert der tschechischen und ausländischen Banknoten und Münzen insgesamt die 10.000,- Kè überschreitet, muss der Absender dies anmelden. Für Goldmünzen und Goldlegierungen gelten dieselben Bestimmungen wie im Reiseverkehr.
Die gesamten Zollsätze sind dem Tschechischen integrierten Tarif (Èeský Integrovaný Tarif - CIT) zu entnehmen, der bei SEVT (Verlag für Drucksachen) in tschechischer Fassung erworben werden kann. Die Zollsätze sind sehr differenziert ausgestaltet, so dass hier nur grobe Tendenzen aufgezeigt werden können. Im einzelnen wird von daher auf die jeweiligen Zollämter bzw. auf die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer sowie die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin verwiesen. Einfuhrzoll
Ausfuhrzoll
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