Merkblatt zur Urkundenbeschaffung

 

Wer kann Urkunden beschaffen?

Gemäss Matrikelgesetz Nr. 301/2000 Slg. sind zur Urkundenbeantragung berechtigt:

  • natürliche Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Abkömmlinge, Geschwister oder bevollmächtigter Vertreter

(Nachweis durch Vorlage einer Kopie des Personalausweises/Reisepasses )

  • staatliche Behörden sowie deren bevollmächtigte Vertreter

 

Wo kann ich Urkunden beschaffen?

Personenstandsurkunden können Sie mit Formblatt unmittelbar bei dem zuständigen tschechischen Standesamt, dessen Adresse Ihnen die Botschaft auf Nachfrage gerne mitteilt, anfordern.

Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, werden in regionalen Staatsarchiven aufbewahrt; auch in diesen Fällen sind die Standesämter für die Urkundenausstellung zuständig.

Die jüdischen Personenstandsbücher werden im Staatlichen Zentralarchiv in Prag aufbewahrt. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Standesamt in Prag 1 unter folgender Adresse:

Úøad mìstské èásti Praha 1

Matrika

Vodièkova 18

110 00 Praha 1, ÈR

 

Wie kann ich Urkunden beschaffen?

Für jede Urkunde ist ein separates Antragsformular erforderlich, das handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Bei der Anforderung von Heiratsurkunden tragen Sie bitte Angaben zu beiden Ehegatten ein. Für Heiratsurkunden aus der Zeit vor 1950 ist unbedingt die Konfession anzugeben, da in diesen Fällen Kirchenbücher Ausstellungsgrundlage sein können. Fügen Sie dem Antrag unbedingt eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses und ggf. der Bestallung zum Nachlaßverwalter bei.

Die Urkundenausstellung ist kostenpflichtig (eine Urkunde ca. 9,-- € + Postgebühr ca. 5,50 € + ggf. ca. 3,-- € für eine Apostille, Angaben ohne Gewähr) .

Die Zustellung der Urkunden erfolgt auf dem Postwege per Nachnahme durch die diplomatische oder konsularischen Vertretungen der Tschechischen Republik in Deutschland.

Sollten Sie die Urkunde dringend benötigen, ermächtigen Sie möglichst Freunde oder Bekannte vor Ort mit einer Vollmacht, die Urkunde für Sie persönlich zu beschaffen. Bitte auch hier der Vollmacht eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.

 

Was tun, wenn Daten/Angaben fehlen?

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Ahnenforschung und Erbenermittlung.

 

Wann und wie hilft die Botschaft weiter?

Treten bei dem Vorhaben, sich Personstandsurkunden aus der Tschechischen Republik zu beschaffen, Schwierigkeiten auf, so kann die Botschaft die Urkunden in Ihrem Auftrag bei den jeweiligen Standesämtern anfordern.

Hierzu bedarf es unbedingt vollständiger Angaben zu den Namen der Person sowie zu Datum und Ort des Standesfalles (Eheschließung, Geburt, Tod), da unvollständige Anträge von den Standesämtern nicht bearbeitet werden.

Sie können zeitaufwändige Rückfragen vermeiden, wenn Sie Angaben zur besseren geografischen Lokalisierung machen und auch den Kreis mitteilen, in dem sich der Ort befand/befindet.

Für die Beschaffung von Personenstandsurkunden oder sonstigen Schriftstücken durch die Botschaft fallen Gebühren nach der Auslandskostenverordnung an. Diese sind vom Antragsteller zu erstatten und betragen z.B. für eine Personenstands-urkunde 30,- €. Zusätzliche Auslagen, z. B. Gebühren der tschechischen Behörden für die Urkundenausstellung oder für eine Apostille, sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen.

Eine Kostenübernahmeerklärung ist daher notwendig.

Nach Eingang der Urkunde leitet Ihnen die Botschaft diese mit einer Kostenrechnung zu, die per Banküberweisung in Deutschland zu begleichen ist.

 

Stand: Januar 2006

 

 

 

 

 
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