Rechtsauskünfte

Das Konsularreferat der Botschaft ist gern bereit, im Rahmen seiner Möglichkeiten und ohne Gewähr allgemeine Auskünfte zu Fragen der deutschen Rechtsordnung zu erteilen. Es kann aber in keinem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere einen Fachanwalt, ersetzen. Verbindliche Auskünfte zu Fragen der tschechischen Rechtsordnung können grundsätzlich nicht erteilt werden. Diese bleiben ausschliesslich den zuständigen tschechischen Organen, insbesondere dem Justizministerium der Tschechischen Republik sowie in Deutschland der Botschaft der Tschechischen Republik und den tschechischen Generalkonsulaten bzw. tschechischen Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Botschaft kann deutsche Staatsangehörige auch nicht vor Gericht vertreten, in Gerichtsverfahren eingreifen oder anwaltliche Funktionen übernehmen. Das Konsularreferat stellt eine Liste der Botschaft bekannter, in der Tschechischen Republik zugelassener Rechtsanwälte sowie eine Liste tschechischer Notare jeweils mit deutschen Sprachkenntnissen zur Verfügung.

Unverbindliche Informationen über landesspezifische Besonderheiten der Rechtspflege finden Sie hier:

Anwaltliste
Notarliste
Besonderheiten der Rechtspflege in Tschechien
Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten, Unterhaltsforderungen, Zustellung

 

 

impressum