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Hilfe in finanziellen Notlagen, Heimschaffung Touristen kommen oft auch Geld und andere Zahlungsmittel (Kreditkarten etc.) abhanden. Leider ist die Botschaft nicht befugt, Kredite oder sonstige Zuwendungen zur Fortsetzung des Aufenthalts, Begleichung von Hotel- oder Arztrechnungen oder zu anderen Zwecken zu gewähren. Die Botschaft ist jedoch bemüht, den Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten - z.B. durch telefonische Kontaktaufnahme zu hilfswilligen und -fähigen Angehörigen, Freunden etc., Information über Notrufnummern von Kreditkartenorganisationen o.ä. In der Regel können auf diesem Wege über Unternehmen wie Western Union Geldbeträge innerhalb weniger Stunden in die Tschechische Republik überwiesen werden. Durch diese Form der Hilfeleistung entstehende Auslagen sind erstattungspflichtig.
Bei Geldbedarf sind vorrangig alle Möglichkeiten zur eigenständigen Geldbeschaffung zu nutzen. Dies kann erfolgen über: a) Geldautomaten, an denen Sie mit Hilfe der Euroscheckkarte und Geheimnummer Bargeld (Kronen) abheben können; b) einige Filialen deutscher Banken, wo Sie gegen Vorlage Ihres Reisepasses, Personalausweises oder von der Botschaft ausgestellten Passersatzes Geld erhalten; c) die Firma Western Union (das entsprechendes Merkblatt finden Sie Nur wenn alle Versuche erfolglos bleiben, kann die Botschaft begrenzte und rückzahlbare Kleinsthilfe bis zu maximal €25 leisten, z.B. für: a) Telefonkosten zwecks Anforderung von Geld aus Deutschland Geld; Bei offensichtlich missbräuchlicher Inanspruchnahme gibt es keine Hilfe aus der Konsularkasse. Dies gilt auch für den Fall, dass frühere Hilfen nicht zurückgezahlt wurden.
Sind alle Hilfsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft, bleibt als letztes
Mittel die Heimschaffung in die Bundesrepublik Deutschland. Sie erfolgt
in der Regel auf dem kostengünstigsten zumutbaren Weg, per Bahnfahrt der
niedrigsten Preisklasse zum nächstgelegenen deutschen Bahnhof. Vom deutschen
Grenzbahnhof aus besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Fahrscheinen
der Bahn AG auf Rechnung. Die Unterstützung in Tschechien ansässiger deutscher Staatsangehöriger nach dem Bundessozialhilfegesetz ist nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. |
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