Hilfe in finanziellen Notlagen, Heimschaffung

Touristen kommen oft auch Geld und andere Zahlungsmittel (Kreditkarten etc.) abhanden. Leider ist die Botschaft nicht befugt, Kredite oder sonstige Zuwendungen zur Fortsetzung des Aufenthalts, Begleichung von Hotel- oder Arztrechnungen oder zu anderen Zwecken zu gewähren.

Die Botschaft ist jedoch bemüht, den Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten - z.B. durch telefonische Kontaktaufnahme zu hilfswilligen und -fähigen Angehörigen, Freunden etc., Information über Notrufnummern von Kreditkartenorganisationen o.ä. In der Regel können auf diesem Wege über Unternehmen wie Western Union Geldbeträge innerhalb weniger Stunden in die Tschechische Republik überwiesen werden. Durch diese Form der Hilfeleistung entstehende Auslagen sind erstattungspflichtig.


Geldbeschaffung

Bei Geldbedarf sind vorrangig alle Möglichkeiten zur eigenständigen Geldbeschaffung zu nutzen. Dies kann erfolgen über:

a) Geldautomaten, an denen Sie mit Hilfe der Euroscheckkarte und Geheimnummer Bargeld (Kronen) abheben können;

b) einige Filialen deutscher Banken, wo Sie gegen Vorlage Ihres Reisepasses, Personalausweises oder von der Botschaft ausgestellten Passersatzes Geld erhalten;

c) die Firma Western Union (das entsprechendes Merkblatt finden Sie hier)

Nur wenn alle Versuche erfolglos bleiben, kann die Botschaft begrenzte und rückzahlbare Kleinsthilfe bis zu maximal €25 leisten, z.B. für:

a) Telefonkosten zwecks Anforderung von Geld aus Deutschland Geld;
b) eng bemessenes Überbrückungsgeld, bis die angeforderten Eigenmittel aus Deutschland eintreffen;
c) Fahrtkosten für die preisgünstigste Reise zur deutschen Grenze und ein "Zehrgeld"; (In jedem deutschen Bahnhof oder in Deutschland im Zug können Sie eine Fahrkarte auf Rechnung (Nachlösezettel) nach Vorlage von Ausweis oder Verlustprotokoll der tschechischen Polizei erwerben, die Sie binnen einer Woche am Heimatbahnhof bezahlen müssen).
d) Arzt-, Medikamenten- und Krankenhauskosten, z. B. bei Unfällen und akuten Erkrankungen.
e) Unter sehr strengen Voraussetzungen kann in Ausnahmefällen Hilfe über den Betrag von € 25,- hinaus geleistet werden, wenn die Kleinsthilfe nicht zur Rückkehr nach Deutschland ausreicht. Diese Zahlung dient nicht der Schuldenbegleichung (z. B. für Hotelkosten), sondern nur für Fahrtkosten und Zehrgeld.

Bei offensichtlich missbräuchlicher Inanspruchnahme gibt es keine Hilfe aus der Konsularkasse. Dies gilt auch für den Fall, dass frühere Hilfen nicht zurückgezahlt wurden.


Heimschaffung

Sind alle Hilfsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft, bleibt als letztes Mittel die Heimschaffung in die Bundesrepublik Deutschland. Sie erfolgt in der Regel auf dem kostengünstigsten zumutbaren Weg, per Bahnfahrt der niedrigsten Preisklasse zum nächstgelegenen deutschen Bahnhof. Vom deutschen Grenzbahnhof aus besteht die Möglichkeit des Erwerbs von Fahrscheinen der Bahn AG auf Rechnung.
Eine Heimschaffung mit anderen Verkehrsmitteln ist nur in besonderen Ausnahmefällen (Krankheit o.ä.) möglich. Auch die Kosten der Heimschaffung sind zu erstatten.

Die Unterstützung in Tschechien ansässiger deutscher Staatsangehöriger nach dem Bundessozialhilfegesetz ist nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

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