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Verfahren der Ehescheidung in der Tschechischen Republik
Tschechische Gerichte führen das Scheidungsverfahren nach dem tschechischen
Recht des Familiengesetzes 94/1963 zuletzt geändert durch Gesetz 91/1998,
des Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch. Hierbei finden
die folgenden Grundsätze Anwendung: Das Gericht zieht die Ursachen der Zerrüttung der Ehe in Betracht. Als
Grundregel gilt, dass die Ehe nicht geschieden werden kann, falls die
Eheleute minderjährige Kinder haben und die Beibehaltung der Ehe nach
Auffassung des Gerichts im besonderen Interesse der Kinder liegt (Art.
24 Abs. 2 des Familiengesetzes). Ist dies nicht der Fall, kann die Ehe
ohne Untersuchung der Zerüttungsursachen geschieden werden, wenn sie mindestens
ein Jahr bestanden hat, die Eheleute mindestens sechs Monate getrennt
gelebt haben und der andere Ehepartner sich dem Scheidungsantrag angeschlossen
hat. Weitere Voraussetzung ist ein Vertrag über die Auseinandersetzung
über das Eigentum der Eheleute sowie eine gerichtliche Entscheidung über
das Sorgerecht und andere die Kinder betreffenden Regelungen. Hat sich der Ehepartner, der nicht zur Zerrüttung der Ehe beigetragen
hat, dem Scheidungsantrag nicht angeschlossen, gibt das Gericht dem Scheidungsantrag
erst nach dreijährigem Getrenntleben statt. Dem Ehepartner, der nicht
durch Verstoss gegen die ehelichen Pflichten zur Zerrüttung der Ehe beigetragen
hat, kann das Gericht einen Unterhaltsrecht zusprechen; längstens jedoch
für drei Jahre nach der Scheidung. Der Unterhaltsanspruch erlischt nach
einer erneuten Eheschliessung des Unterhaltsberechtigten. Dieses Merkblatt enthält einige generelle Hinweise zum Scheidungsverfahren in der Tschechischen Republik. Personen, die ein Scheidungsverfahren in der Tschechischen Republik anstrengen wollen wird empfohlen, sich an einen ortsansässigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieses Merkblatt wurde mit der höchstmöglichen Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den nächsten Monaten eine Reform des tschechischen Familienrechts erfolgen soll. |
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