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Beglaubigungen und Beurkundungen Die Botschaft ist befugt, Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen, i.e. die Identität des Unterzeichners eines Schriftstücks zu bestätigen. Zur Unterschriftsbeglaubigung ist persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass, Bundespersonalausweis oder vergleichbare Dokumente) erforderlich. Bei Unterschriftsbeglaubigungen in rechtlichen Angelegenheiten sollten nach Möglichkeit entsprechende Unterlagen über das zugrundeliegende Rechtsgeschäft (z.B. Schreiben von Rechtsanwälten, Notaren etc.) mit vorgelegt werden. Die Mindestgebühr beträgt € 29,-. Bei bestimmten Rechtsgeschäften ist anstelle der Unterschriftsbeglaubigung eine Beurkundung vorgeschrieben. In derartigen Fällen ist zur Vorbereitung der Urkunde rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Konsularreferat der Botschaft unabdingbar. Übersetzungen können nicht beglaubigt werden. Die Botschaft verfügt über eine Liste hierzu befugter vereidigter Übersetzer und Dolmetscher in der Tschechischen Republik. Die Botschaft stellt bei Vorlage entsprechender Nachweise oder Unterlagen
und gegen Gebühr konsularische Bescheinigungen, insbesondere Lebensbescheinigungen,
aus. Des Weiteren ist sie befugt, Fotokopien zu beglaubigen, i.e. ihre
Übereinstimmung mit dem Original zu bestätigen. Hierzu ist die Vorlage
des Originals sowie der zu beglaubigenden Kopie erforderlich. Die Gebühr
pro Beglaubigung beträgt € 5,-. |
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