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Autodiebstahl Zur späteren Geltendmachung von Versicherungsleistungen empfiehlt es sich, umgehend die Versicherung zu benachrichtigen sowie von der zuständigen Polizeidienststelle eine Diebstahlbescheinigung ausstellen zu lassen (ein Protokoll wird in der Regel nicht ausgehändigt). Bei Vorliegen eines Schutzbriefes sollte Kontakt mit dem Versicherer oder dem Automobilclub aufgenommen werden.
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