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Hilfe in Notfällen
 

"Deutschen im Ausland Rat und Beistand zu gewähren", ist eine der wichtigsten Aufgaben der Konsularbeamten. Eine Auslandsvertretung soll einem deutschen Staatsbürger Hilfe in Notfällen gewähren, "wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann". Zunächst also muss jeder Bürger eigene Möglichkeiten ausschöpfen, ehe der Staat helfend eingreift.

Die Botschaft dann leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten deutschen Staatsangehörigen in Notsituationen schnelle und unbürokratische Hilfe. Dies gilt z.B. für schwere Unglücks- und Todesfälle, Verhaftung, schwere Erkrankung oder vergleichbare, nicht aus eigener Kraft oder durch Inanspruchnahme anderer Hilfsmöglichkeiten zu behebende Problemsituationen.

Die Lösung alltäglicher, auch im Inland ohne Einschaltung von Behörden zu lösender oder bei Aufenthalt im Ausland regelmässig auftretender Probleme (z.B. Verständigungsschwierigkeiten) ist hingegen nicht Aufgabe der Botschaft. Sie ist vielmehr von dem Betroffenen selbst, ggfs. unter Inanspruchnahme der Angebote entsprechender Serviceunternehmen, zu übernehmen.

Auch Konsularbeamte müssen die Gesetze ihres Gastlandes streng einhalten. Sie haben keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den dortigen Behörden. u beachten ist, dass finanzielle Konsularhilfen und andere Auslagen vom Empfänger zu erstatten sind.

Hinweise zu besonderen Notlagen finden Sie hier

 
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