| "Deutschen im Ausland Rat und
Beistand zu gewähren", ist eine der wichtigsten Aufgaben der
Konsularbeamten. Eine Auslandsvertretung soll einem deutschen Staatsbürger
Hilfe in Notfällen gewähren, "wenn die Notlage auf
andere Weise nicht behoben werden kann". Zunächst
also muss jeder Bürger eigene Möglichkeiten ausschöpfen, ehe der
Staat helfend eingreift.
Die Botschaft dann leistet im Rahmen ihrer Möglichkeiten deutschen
Staatsangehörigen in Notsituationen schnelle und unbürokratische
Hilfe. Dies gilt z.B. für schwere Unglücks- und Todesfälle,
Verhaftung, schwere Erkrankung oder vergleichbare, nicht aus eigener
Kraft oder durch Inanspruchnahme anderer Hilfsmöglichkeiten
zu behebende Problemsituationen.
Die Lösung alltäglicher, auch im Inland ohne Einschaltung
von Behörden zu lösender oder bei Aufenthalt im Ausland
regelmässig auftretender Probleme (z.B. Verständigungsschwierigkeiten)
ist hingegen nicht Aufgabe der Botschaft. Sie ist vielmehr von dem
Betroffenen selbst, ggfs. unter Inanspruchnahme der Angebote entsprechender
Serviceunternehmen, zu übernehmen.
Auch Konsularbeamte müssen die Gesetze ihres Gastlandes streng einhalten.
Sie haben keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den dortigen Behörden.
u beachten ist, dass finanzielle Konsularhilfen und andere Auslagen
vom Empfänger zu erstatten sind.
Hinweise zu besonderen Notlagen finden Sie
hier |