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Studenten und Teilnehmer an SprachkursenTschechische Staatsangehörige können sich zum Studium in Deutschland aufhalten, wenn sie über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. In diesem Fall wird ihnen von Amts wegen von der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Aufenthaltsrecht ausgestellt. Studenten, die an einer deutschen Hochschule studieren, können für maximal drei Monate im Jahr einer Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Diese Beschäftigung ist dann arbeitsgenehmigungsfrei. Dabei kann der Höchstrahmen von drei Monaten sowohl durch ausschließliche Vollzeitbeschäftigung bis zu 90 ganze Arbeitstage bzw. Teilzeitbeschäftigung bis zu 180 halbe Tage ausgeschöpft werden. Studenten, die an einer ausländischen Hochschule studieren, müssen sich für eine Ferienbeschäftigung im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms bis zu drei Monaten im Jahr von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung vermitteln lassen: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZVA) Nach der Einreise müssen sie sich unmittelbar bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde melden und dort die Aufenthaltserlaubnis-EG beantragen. Praktika
können unter Umständen arbeitsgenehmigungsfrei in Deutschland durchgeführt werden. Es wird empfohlen vorab mit der örtlich zuständigen Arbeitsagentur abzukären, ob Arbeitsgenehmigungsfreiheit vorliegt.
Au Pair Tschechische Staatsangehörige, die für maximal 12 Monate als Au Pair in Deutschland arbeiten wollen benötigen hierzu vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis-EU, die bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen ist.
Freiwilliges soziales Jahres Die Ableistung eines gesetzlich geregelten oder auf einem Programm der Europäischen Gemeinschaft beruhenden freiwilligen sozialen Jahres ist unter Umständen arbeitsgenehmigungsfrei. Es wird empfohlen vorab mit der örtlich zuständigen Arbeitsagentur abzukären, ob Arbeitsgenehmigungsfreiheit vorliegt.
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