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SchaustellerTschechische Schausteller können für eine Beschäftigung im Schaustellergewerbe eine Aufenthaltsbewilligung bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von maximal neun Monaten erhalten. Für Tätigkeiten die länger als neun Monate ausgeübt werden sollen, gelten die Ausführungen zur Für Informationen über das Vermittlungsverfahren bitte ich Sie, sich an das für Ihren Wohnort zuständige tschechische Arbeitsamt oder das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales zu wenden: Ministerstvo práce a sociálních vìcí
Die Botschaft ist weder in der Lage, Auskünfte über konkrete Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland zu erteilen, noch Arbeitsplätze zu vermitteln. Informationen erteilt die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Nach Erhalt der Einstellungszusage können Schausteller visumsfrei zur Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Deutschland einreisen.
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