Schausteller

Tschechische Schausteller können für eine Beschäftigung im Schaustellergewerbe eine Aufenthaltsbewilligung bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von maximal neun Monaten erhalten. Für Tätigkeiten die länger als neun Monate ausgeübt werden sollen, gelten die Ausführungen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Für Informationen über das Vermittlungsverfahren bitte ich Sie, sich an das für Ihren Wohnort zuständige tschechische Arbeitsamt oder das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales zu wenden:

Ministerstvo práce a sociálních vìcí
Na poøíèním právu 1
128 01 Praha 2
Tel.: 221 92 11 11
Fax: 221 92 26 64
www.mpsv.cz

 

Die Botschaft ist weder in der Lage, Auskünfte über konkrete Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland zu erteilen, noch Arbeitsplätze zu vermitteln. Informationen erteilt die

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 49-228-713-0
Fax: 49-228-713-111
Internet: www.arbeitsagentur.de


Der Antrag auf Zulassung als Schausteller ist vom Arbeitgeber unter Vorlage eines Arbeitsvertrages und einer von ihm unterschriebenen Einstellungszusage bei der örtlich zuständigen deutschen Arbeitsagentur zu stellen. Die deutsche Arbeitsagentur leitet den befürworteten Antrag an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung weiter. Diese leitet sie an das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales weiter, die die Unterlagen an das örtlich zuständige tschechische Arbeitsamt sendet. Das tschechische Arbeitsamt benachrichtigt den betreffenden Arbeitnehmer und übersendet ihm die Einstellungszusage der ZAV.

Nach Erhalt der Einstellungszusage können Schausteller visumsfrei zur Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Deutschland einreisen.

 

 


Deutsche Botschaft Prag

Vlašská 19
118 01 Praha 1 (Malá Strana)
Email: ZReg@prag.diplo.de
www.deutsche-botschaft.cz


Visastelle

Tel: 257 113-269
Fax: 257 531 486
Besuchszeiten: Mo - Fr:  9.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do: 14:00 -15:00 Uhr