Saisonarbeitnehmer

Tschechische Staatsangehörige können bis zu insgesamt vier Monate jährlich eine Saisonarbeitnehmerbeschäftigung in Deutschland wahrnehmen. Die Tätigkeit setzt eine Vermittlung durch die tschechische und die deutsche Arbeitsverwaltung voraus. Die Vermittlung ist dabei auf die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken beschränkt.

Für Informationen über das Vermittlungsverfahren bitte ich Sie, sich an das für Ihren Wohnort zuständige tschechische Arbeitsamt oder das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales:

Ministerstvo práce a sociálních vìcí
Na poøíèním právu 1
128 01 Praha 2
Tel.: 221 92 11 11
Fax: 221 92 26 64
www.mpsv.cz

 

Die Botschaft ist weder in der Lage, Auskünfte über konkrete Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland zu erteilen, noch Arbeitsplätze zu vermitteln. Informationen erteilt die

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 49-228-713-0
Fax: 49-228-713-111
Internet: www.arbeitsagentur.de


Der Antrag auf Zulassung als Saisonarbeitnehmer ist vom Arbeitgeber unter Vorlage eines Arbeitsvertrages und einer von ihm unterschriebenen Einstellungszusage bei der örtlich zuständigen deutschen Arbeitsagentur zu stellen. Die deutsche Arbeitsagentur leitet den befürworteten Antrag an die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung weiter. Diese leitet sie an das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales weiter, die die Unterlagen an das örtlich zuständige tschechische Arbeitsamt sendet. Das tschechische Arbeitsamt benachrichtigt den betreffenden Arbeitnehmer.

Das Vermittlungsverfahren für Saisonkräfte gilt seit dem 01.05.2004 unverändert weiter. Nach Erhalt der Einstellungszusage können Saisonarbeitskräfte visumsfrei zur Aufnahme einer Saisonbeschäftigung einreisen. Sie müssen sich spätestens nach 14 Tagen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden und erhalten von Amts wegen von der zuständigen Ausländerbehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht, in der die Arbeitsgenehmigungspflicht vermerkt ist.

 

 


Deutsche Botschaft Prag

Vlašská 19
118 01 Praha 1 (Malá Strana)
Email: ZReg@prag.diplo.de
www.deutsche-botschaft.cz


Visastelle

Tel: 257 113-269
Fax: 257 531 486
Besuchszeiten: Mo - Fr:  9.00 - 12.00 Uhr
Mo - Do: 14:00 -15:00 Uhr