|
Ferienbeschäftigung tschechischer Studenten in DeutschlandTschechische Studenten, die an einer Hochschule bzw. Fachhochschule in der tschechischen Republik immatrikuliert sind (Berufsfachschüler sind für eine Ferienbeschäftigung leider nicht zugelassen) im Alter von mindestens 18 Jahren können eine Ferienbeschäftigung in Deutschland für maximal drei Monate pro Jahr wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Beschäftigungsverhältnis von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) vermittelt wird. Das Vermittlungsverfahren kann direkt über die ZAV oder vom Ausland her über die zuständige Partnerorganisation eingeleitet werden. Partnerorganisation der ZAV in der Tschechischen Republik ist die Agentur Servus.
Bewerbungen sind ohne Einschaltung der Botschaft an die vorgenannte Agentur zu senden. Die Bewerbungsfrist für eine Vermittlung endet am 31.01. eines jeden Jahres. Bewerbungen, die nach dieser Frist bei der Agentur eingehen, können für eine Vermittlung in demselben Jahr nicht berücksichtigt werden. Gegebenenfalls bleibt nur eine Bewerbung für das Folgejahr. Für die Vermittlung einer Ferienarbeit ist eine für das laufende Semester gültige Immatrikulationsbescheinigung der besuchten Schule oder Hochschule vorzulegen, aus der auch die Semesteranzahl sowie das voraussichtliche Studienende hervorgehen muss. Bewerber müssen im Beschäftigungsjahr immatrikuliert sein und dürfen das Studium noch nicht beendet haben. |
||
|
||