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Deutsch-tschechische Beziehungen

Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter

Im Dezember 1999 vereinbarten die deutsche Bundesregierung und deutsche Wirtschaftsunternehmen, einen Stiftungsfonds zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter zu gründen, in den beide jeweils die Hälfte der Gesamtsumme von rund 5 Milliarden € einzahlen. Der deutsche Bundespräsident Rau würdigte diese Vereinbarung in seiner Rede in Berlin am 17.12.1999 und entschuldigte sich im Namen des deutschen Volkes für das erlittene Unrecht der ehemaligen Zwangsarbeiter.

Rede des Bundespräsidenten

Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ist am 11. August 2000 in Kraft getreten. Zu diesem Termin beginnt auch die in §14 des Gesetzes vorgesehene Antragsfrist für Leistungen aus dem Fonds. Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten sowie den Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung sind dem Merkblatt auf der Homepage der Stiftung (s.u.) in deutscher Sprache zu entnehmen.

Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Markgrafenstr. 12-14
D – 10969 Berlin
telefon: 030 / 25 92 97-0
fax: 030 / 25 92 97-40
internet: www.stiftung-evz.de

Anträge ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Tschechischen Republik bearbeitet der

Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds

 

Beginn der Auszahlung der 2. Rate

Am 27. Juni 2003 hat die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“mit den Überweisungen der 2. Rate an den „Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds“begonnen. Diese ersten Auszahlungen in Höhe von 11,45 Millionen Euro kommen 7.762 tschechischen Leistungsberechtigten zu Gute. Es handelt sich um Opfer, die einen Anspruch auf den Höchstbetrag haben, ehemalige KZ- und Ghetto-Häftlinge sowie Verfolgte unter vergleichbaren Haftbedingungen. Andere Opfergruppen kommen später zum Zuge. Das zweiratige Auszahlungsverfahren ist im Stiftungsgesetz festgelegt.

Nach der tschechischen Partnerorganisation wird ab Herbst 2003 auch die polnische und die weißrussische Stiftung mit den Auszahlungen der 2. Rate beginnen.

Die Bundesstiftung hatte am 15. Juni 2001 mit der Auszahlung von Leistungen für ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Bis zum 24. Juni 2003 wurden für 1,371 Millionen Leistungsberechtigte insgesamt 2,292 Milliarden Euro (4,482 Milliarden DM) an die Partnerorganisationen überwiesen. Die Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die Partnerorganisationen:

Partnerorganisation

Empfänger

Summe in Euro

Summe in DM

Belarus

119.000

178.100.000,00

348.300.000,00

- hiervon Belarus

110.000

166.600.000,00

325.800.000,00

- hiervon Estland

9.000

11.500.000,00

22.400.000,00

IOM

48.000

99.100.000,00

193.800.000,00

JCC

124.000

629.000.000,00

1.230.300.000,00

Polen

437.000

651.900.000,00

1.275.100.000,00

Russland

159.000

103.200.000,00

201.800.000,00

- hiervon Russland

144.000

92.900.000,00

181.700.000,00

- hiervon Lettland

8.000

5.900.000,00

11.500.000,00

- hiervon Litauen

7.000

4.400.000,00

8.600.000,00

Tschechien

73.000

160.700.000,00

314.200.000,00

Ukraine

411.000

469.700.000,00

918.700.000,00

 
 
Die Information zum Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vom 20. 06. 2002 finden Sie
 
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