Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter
Im Dezember 1999 vereinbarten die deutsche Bundesregierung und
deutsche Wirtschaftsunternehmen, einen Stiftungsfonds zur Entschädigung
ehemaliger Zwangsarbeiter zu gründen, in den beide jeweils die Hälfte
der Gesamtsumme von rund 5 Milliarden € einzahlen. Der deutsche
Bundespräsident Rau würdigte diese Vereinbarung in seiner Rede in
Berlin am 17.12.1999 und entschuldigte sich im Namen des deutschen
Volkes für das erlittene Unrecht der ehemaligen Zwangsarbeiter.
Rede
des Bundespräsidenten
Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung
und Zukunft ist am 11. August 2000 in Kraft getreten. Zu diesem
Termin beginnt auch die in §14 des Gesetzes vorgesehene Antragsfrist
für Leistungen aus dem Fonds. Einzelheiten zum Kreis der Anspruchsberechtigten
sowie den Modalitäten der Antragstellung und Auszahlung sind dem
Merkblatt auf der Homepage der Stiftung (s.u.) in deutscher Sprache
zu entnehmen.
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Markgrafenstr. 12-14
D – 10969 Berlin
telefon: 030 / 25 92 97-0
fax: 030 / 25 92 97-40
internet: www.stiftung-evz.de
Anträge ehemaliger Zwangsarbeiter aus der Tschechischen Republik
bearbeitet der
Deutsch-Tschechische
Zukunftsfonds
Beginn der Auszahlung der 2. Rate
Am 27. Juni 2003 hat die Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“mit
den Überweisungen der 2. Rate an den „Deutsch-Tschechischen
Zukunftsfonds“begonnen. Diese ersten Auszahlungen in Höhe
von 11,45 Millionen Euro kommen 7.762 tschechischen Leistungsberechtigten
zu Gute. Es handelt sich um Opfer, die einen Anspruch auf den Höchstbetrag
haben, ehemalige KZ- und Ghetto-Häftlinge sowie Verfolgte
unter vergleichbaren Haftbedingungen. Andere Opfergruppen kommen
später zum Zuge. Das zweiratige Auszahlungsverfahren ist im
Stiftungsgesetz festgelegt.
Nach der tschechischen Partnerorganisation wird ab Herbst 2003
auch die polnische und die weißrussische Stiftung mit den
Auszahlungen der 2. Rate beginnen.
Die Bundesstiftung hatte am 15. Juni 2001 mit der Auszahlung von
Leistungen für ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Bis
zum 24. Juni 2003 wurden für 1,371 Millionen Leistungsberechtigte
insgesamt 2,292 Milliarden Euro (4,482 Milliarden DM) an die Partnerorganisationen überwiesen. Die
Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die Partnerorganisationen:
|
Partnerorganisation
|
Empfänger
|
Summe in Euro
|
Summe in DM
|
|
Belarus
|
119.000
|
178.100.000,00
|
348.300.000,00
|
|
- hiervon Belarus
|
110.000
|
166.600.000,00
|
325.800.000,00
|
|
- hiervon Estland
|
9.000
|
11.500.000,00
|
22.400.000,00
|
|
IOM
|
48.000
|
99.100.000,00
|
193.800.000,00
|
|
JCC
|
124.000
|
629.000.000,00
|
1.230.300.000,00
|
|
Polen
|
437.000
|
651.900.000,00
|
1.275.100.000,00
|
|
Russland
|
159.000
|
103.200.000,00
|
201.800.000,00
|
|
- hiervon Russland
|
144.000
|
92.900.000,00
|
181.700.000,00
|
|
- hiervon Lettland
|
8.000
|
5.900.000,00
|
11.500.000,00
|
|
- hiervon Litauen
|
7.000
|
4.400.000,00
|
8.600.000,00
|
|
Tschechien
|
73.000
|
160.700.000,00
|
314.200.000,00
|
|
Ukraine
|
411.000
|
469.700.000,00
|
918.700.000,00
|
|