Deutsch-Tschechische Erklärung
über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung
vom 21. Januar 1997
"Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik - eingedenk des Vertrags vom 27.
Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen
und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit, mit dem Deutsche und Tschechen
einander die Hand gereicht haben,
in Würdigung der langen Geschichte fruchtbaren und friedlichen Zusammenlebens
von Deutschen und Tschechen, in deren Verlauf ein reiches kulturelles
Erbe geschaffen wurde, das bis heute fortwirkt,
in der Überzeugung, daß zugefügtes Unrecht nicht ungeschehen gemacht,
sondern allenfalls gemildert werden kann, und daß dabei kein neues
Unrecht entstehen darf, im Bewußtsein, daß die Bundesrepublik Deutschland
die Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union
und die Nordatlantische Allianz nachdrücklich und aus der Überzeugung
heraus unterstützt, daß dies im gemeinsamen Interesse liegt, im
Bekenntnis zu Vertrauen und Offenheit in den beiderseitigen Beziehungen
als Voraussetzung für dauerhafte und zukunftsgerichtete Versöhnung
- erklären gemeinsam:
I
Beide Seiten sind sich ihrer Verpflichtung und Verantwortung bewußt,
die deutsch-tschechischen Beziehungen im Geiste guter Nachbarschaft
und Partnerschaft weiter zu entwickeln und damit zur Gestaltung
des zusammenwachsenden Europa beizutragen.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik teilen
heute gemeinsame demokratische Werte, achten die Menschenrechte,
die Grundfreiheiten und die Normen des Völkerrechts und sind den
Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und einer Politik des Friedens
verpflichtet. Auf dieser Grundlage sind sie entschlossen, auf allen
für die beiderseitigen Beziehungen wichtigen Gebieten freundschaftlich
und eng zusammenzuarbeiten.
Beide Seiten sind sich zugleich bewußt, daß der gemeinsame Weg in
die Zukunft ein klares Wort zur Vergangenheit erfordert, wobei Ursache
und Wirkung in der Abfolge der Geschehnisse nicht verkannt werden
dürfen.
II
Die deutsche Seite bekennt sich zur Verantwortung Deutschlands für
seine Rolle in einer historischen Entwicklung, die zum Münchner
Abkommen von 1938, der Flucht und Vertreibung von Menschen aus dem
tschechoslowakischen Grenzgebiet sowie zur Zerschlagung und Besetzung
der Tschechoslowakischen Republik geführt hat. Sie bedauert das
Leid und das Unrecht, das dem tschechischen Volk durch die nationalsozialistischen
Verbrechen von Deutschen angetan worden ist. Die deutsche Seite
würdigt die Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und diejenigen,
die dieser Gewaltherrschaft Widerstand geleistet haben.
Die deutsche Seite ist sich auch bewußt, daß die nationalsozialistische
Gewaltpolitik gegenüber dem tschechischen Volk dazu beigetragen
hat, den Boden für Flucht, Vertreibung und zwangsweise Aussiedlung
nach Kriegsende zu bereiten.
III
Die tschechische Seite bedauert, daß durch die nach dem Kriegsende
erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen
aus der damaligen Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung
unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde, und
dies auch angesichts des kollektiven Charakters der Schuldzuweisung.
Sie bedauert insbesondere die Exzesse, die im Widerspruch zu elementaren
humanitären Grundsätzen und auch den damals geltenden rechtlichen
Normen gestanden haben, und bedauert darüber hinaus, daß es aufgrund
des Gesetzes Nr. 115 vom 8. Mai 1946 ermöglicht wurde, diese Exzesse
als nicht widerrechtlich anzusehen, und daß infolge dessen diese
Taten nicht bestraft wurden.
IV
Beide Seiten stimmen darin überein, daß das begangene Unrecht der
Vergangenheit angehört und werden daher ihre Beziehungen auf die
Zukunft ausrichten. Gerade deshalb, weil sie sich der tragischen
Kapitel ihrer Geschichte bewußt bleiben, sind sie entschlossen,
in der Gestaltung ihrer Beziehungen weiterhin der Verständigung
und dem gegenseitigen Einvernehmen Vorrang einzuräumen, wobei jede
Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert, daß
die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat. Beide Seiten
erklären deshalb, daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit
herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden.
V
Beide Seiten bekräftigen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 20
und 21 des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vom 27. Februar 1992, in denen die Rechte der Angehörigen
der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik und von Personen
tschechischer Abstammung in der Bundesrepublik Deutschland im einzelnen
niedergelegt sind.
Beide Seiten sind sich bewußt, daß diese Minderheit und diese Personen
in den beiderseitigen Beziehungen eine wichtige Rolle spielen und
stellen fest, daß deren Förderung auch weiterhin im beiderseitigen
Interesse liegt.
VI
Beide Seiten sind überzeugt, daß der Beitritt der Tschechischen
Republik zur Europäischen Union und die Freizügigkeit in diesem
Raum das Zusammenleben von Deutschen und Tschechen weiter erleichtern
wird.
In diesem Zusammenhang geben sie ihrer Genugtuung Ausdruck, daß
aufgrund des Europaabkommens über die Assoziation zwischen der Tschechischen
Republik und den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten
wesentliche Fortschritte auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
einschließlich der Möglichkeiten selbständiger Erwerbstätigkeit
und unternehmerischer Tätigkeit gemäß Artikel 45 dieses Abkommens
erreicht worden sind.
Beide Seiten sind bereit, im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften
bei der Prüfung von Anträgen auf Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt
humanitäre und andere Belange, insbesondere verwandtschaftliche
Beziehungen und familiäre und weitere Bindungen, besonders zu berücksichtigen.
VII
Beide Seiten werden einen deutsch-tschechischen Zukunftsfonds errichten.
Die deutsche Seite erklärt sich bereit, für diesen Fonds den Betrag
von 140 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Die tschechische
Seite erklärt sich bereit, ihrerseits für diesen Fonds den Betrag
von 440 Millionen Kc zur Verfügung zu stellen. Über die gemeinsame
Verwaltung dieses Fonds werden beide Seiten eine gesonderte Vereinbarung
treffen. Dieser gemeinsame Fonds wird der Finanzierung von Projekten
gemeinsamen Interesses dienen (wie Jugendbegegnung, Altenfürsorge,
Sanatorienbau und -betrieb, Pflege und Renovierung von Baudenkmälern
und Grabstätten, Minderheitenförderung, Partnerschaftsprojekte,
deutsch-tschechische Gesprächsforen, gemeinsame wissenschaftliche
und ökologische Projekte, Sprachunterricht, grenzüberschreitende
Zusammenarbeit).
Die deutsche Seite bekennt sich zu ihrer Verpflichtung und Verantwortung
gegenüber all jenen, die Opfer nationalsozialistischer Gewalt geworden
sind. Daher sollen die hierfür in Frage kommenden Projekte insbesondere
Opfern nationalsozialistischer Gewalt zugute kommen.
VIII
Beide Seiten stimmen darin überein, daß die historische Entwicklung
der Beziehungen zwischen Deutschen und Tschechen insbesondere in
der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts der gemeinsamen Erforschung
bedarf und treten daher für die Fortführung der bisherigen erfolgreichen
Arbeit der deutsch-tschechischen Historikerkommission ein. Beide
Seiten sehen zugleich in der Erhaltung und Pflege des kulturellen
Erbes, das Deutsche und Tschechen verbindet, einen wichtigen Beitrag
zum Brückenschlag in die Zukunft.
Beide Seiten vereinbaren die Einrichtung eines deutsch-tschechischen
Gesprächsforums, das insbesondere aus den Mitteln des deutsch-tschechischen
Zukunftsfonds gefördert wird und in dem unter der Schirmherrschaft
beider Regierungen und Beteiligung aller an einer engen und guten
deutsch-tschechischen Partnerschaft interessierten Kreise der deutsch-tschechische
Dialog gepflegt werden soll.
Prag, den 21. Januar 1997
Für die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Helmut Kohl
Dr. Klaus Kinkel
Für die Regierung
der Tschechischen Republik
Prof. Václav Klaus
Josef Zieleniec"
Quelle:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom
24. Januar 1997,
Nr. 7, S. 61-62
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Vertragsarchiv
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