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Unterzeichung des deutsch-tschechischen Streikräfteaufenthaltsabkommen Botschafter Dr. Michael Libal und der tschechische Verteidigungsminister Ing. Miroslav Kostelka unterzeichnen am 31. Juli 2003 im Tschechischen Verteidigungsministerium das Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den vorübergehenden Aufenthalt von Mitgliedern der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und der Streitkräfte der Tschechischen Republik auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates (Streitkräfteaufenthaltsabkommen). Die Unterzeichnung des Abkommens ist ein weiteres Beispiel der engen Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften beider Staaten, die als Verbündete in der NATO gemeinsam die Aufgaben des Bündnisses mitgestalten. In diesem bilateralen Streitkräfteaufenthaltsabkommen werden die Einreise und der vorübergehende Aufenthalt von Mitgliedern der Streitkräfte beider Staaten auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates geregelt. Dies gilt für Übungen, Ausbildung von Einheiten und die Durchreise auf dem Landwege, an denen bis zu 3.000 Mitglieder der Streitkräfte für eine Aufenthaltsdauer von bis zu drei Wochen teilnehmen. Das Abkommen umfasst 19 Artikel, die auch Bestimmungen in den Bereichen Gesundheitswesen, Kosten, Schadensabwicklung, Telekommunikation, Transportmittel/Verkehr und Umweltschutz reziprok für den jeweiligen Aufenthalt enthalten. Die rechtlichen Grundlagen für das bilaterale Regierungsabkommen bilden das Abkommen vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und das Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen, an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen. |
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Deutsche Botschaft Prag
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