Für Praktika an der Botschaft gibt es ein zentrales Bewerbungsverfahren. D.h. Bewerbungen erfolgen in elektronischer Form über die Homepage des Auswärtigen Amtes
www.diplo.de/praktika
und werden zunächst in einer zentralen Bewerberdatei erfasst. Das Auswärtige Amt schlägt dann den Auslandsvertretungen geeignet erscheinende Bewerber vor.
Bei einer Zusage bittet die Botschaft um Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnises, das nicht älter als drei Monate ist und keine Eintragung enthält. Wenn Bewerber nicht in Deutschland leben bzw. gelebt haben, können sie ein Führungszeugnis oder ein vergleichbares Dokument ihres Aufenthaltslandes vorlegen. Nähere Informationen zu polizeilichen Führungszeugnissen finden sich unter
www.bundeszentralregister.de
Leider ist es der Botschaft nicht möglich, die Kosten für das Führungszeugnis zu erstatten.
Eine Übernahme der mit Ihrem Aufenthalt in Prag verbundenen Kosten oder eine Vergütung für das Praktikum sind leider nicht möglich.
Besondere Informationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare finden Sie unter den allgemeinen Informationen für Studierende zu Auslandspraktika.
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